Prozess Straßenblockaden - Klimademonstrant in Berlin verurteilt
Aktivistinnen und Aktivisten kleben sich auf der Straße fest, um den Verkehr zu blockieren. Sie wollen die Politik zum Klimaschutz zwingen. Nun führte eine solche Aktion in Berlin zum Strafprozess.
Berlin (dpa) – - Im ersten Strafprozess nach den Straßenblockaden von Klimademonstranten in Berlin ist ein Aktivist verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 20-Jährigen der Nötigung schuldig und verhängte 60 Stunden Freizeitarbeit gegen den Studenten. Er hatte sich im Juni dieses Jahres an einer Blockade der Gruppe „Letzte Generation“ an der Stadtautobahn A100 in Berlin-Wedding beteiligt und an der Fahrbahn festgeklebt.
Der Richter zeigte in der Urteilsbegründung zwar Verständnis für das Anliegen des Angeklagten, machte aber deutlich, dass nicht gegen Gesetze verstoßen werden dürfe. Durch das Festkleben seien andere Menschen an ihrem Fortkommen gehindert worden. Niemand dürfe zum Werkzeug gemacht werden, um politischen Druck auszuüben. „Es muss andere Wege geben als ein Blockieren“, sagte der Richter.
Mit Sekundenkleber festgeklebt
Es war acht Uhr morgens, als sich der 20-Jährige, der derzeit in Sachsen studiert, am 29. Juni mit sechs weiteren Personen zur Stadtautobahn begab. Mehrere der Klimademonstranten hatten sich laut Staatsanwaltschaft mit Sekundenkleber festgeklebt – der 20-Jährige mit seiner linken Hand. Polizeibeamte hätten ihn gegen 9.19 Uhr unter Einsatz von Öl von der Fahrbahn lösen können.
Ursprünglich war gegen den 20-Jährigen ein Strafbefehl über 450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 15 Euro) erlassen worden. Weil der Aktivist dagegen aber Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Der Student rechtfertigte sein Verhalten nun und wies auf die Energiepolitik und den Klimawandel hin: „Es tut mir leid, dass wir stören müssen – aber wir müssen stören.“
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess auf eine Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) plädiert. Der 20-Jährige sei nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig zu sprechen. Im Strafbefehl sei zunächst eine geringere Strafe beantragt und erlassen worden, weil von Einsicht ausgegangen worden sei.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Der Verteidiger sprach sich am Anfang der Verhandlung für eine Einstellung des Verfahrens aus und plädierte dann auf Freispruch. Nur für wenige Minuten habe es eine Blockade gegeben. Für eine Rettungsgasse sei zudem gesorgt gewesen.
Das Gericht sah den Vorwurf des Widerstands nicht als bewiesen an. Es wandte aufgrund des Alters des Angeklagten das mildere Jugendstrafrecht an.
Die Aktivisten fordern von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Durch das Ankleben ihrer Hände an der Straße wollen die Demonstranten verhindern, dass die Polizei sie schnell wegbringt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der Behörde inzwischen 133 Strafbefehle nach Straßenblockaden erlassen. In 66 Fällen hat das Amtsgericht Tiergarten bereits eine Geldstrafe per Strafbefehl erlassen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Bereits in 24 Fällen sei Einspruch eingelegt worden (Stand: 22.08.2022). Bislang gebe es keine rechtskräftige Entscheidung. Der Fall eines 59-Jährigen, der sich an drei Straßenblockaden beteiligt haben soll, wird am 1. September am Amtsgericht Tiergarten verhandelt.