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  7. Steuern auf Kuchenbasar in Schulen - neue EU-Regeln zur Umsazsteuer sorgen für Probleme

Reform des Umsatzsteuergesetzes Neue EU-Richtlinie: Müssen Schulen künftig Steuern für einen Kuchenbasar zahlen?

Kuchenbasare sind an Schulen ein beliebtes Mittel, um Geld für soziale Projekte oder die nächste Klassenfahrt zu sammeln. Doch eine neue EU-Richtlinie könnte dieser Tradition ein Ende setzen. Was dahintersteckt und wie die Chancen auf eine Umsetzung stehen.

19.05.2022, 14:35
Eine neue EU-Richtlinie könnte den Kuchenverkauf an Schulen ab dem nächsten Jahr deutlich erschweren.
Eine neue EU-Richtlinie könnte den Kuchenverkauf an Schulen ab dem nächsten Jahr deutlich erschweren. Symbolbild: imago/Westend61

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR – Eine EU-weite Reform der Umsatzsteuer könnte Kuchenbasare an Schulen ab dem kommenden Jahr deutlich erschweren. Wie unter anderem die „Süddeutsche“ berichtet, will die Europäische Union verhindern, dass private Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt werden.

Neue EU-Richtlinie zur Umsatzsteuer: Bald Steuern beim Kuchenverkauf in Schulen?

Bislang waren öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen von der Umsatzsteuer befreit. Künftig sollen jedoch auch für sie Steuern anfallen, wenn sie Dienstleistungen anbieten, die auch von anderen Unternehmen ausgeführt werden könnten. Am Beispiel des Kuchenverkaufs wären sie im Vergleich zu einem Bäcker aktuell noch im Vorteil, weil beim Verkauf keine Steuern anfallen.

EU-Regeln zur Umsatzsteuer: Neue Fallstricke für Schulen beim Kuchenbasar

Wie genau die neue Regelung umgesetzt werden soll, ist momentan noch unklar. „Bei einem Kuchenverkauf an Schulen dürfte es maßgeblich davon abhängen, über wen der Kuchen verkauft wird“, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums von Baden-Württemberg gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“.

Tritt die Schule als Veranstalter auf, könne gegebenenfalls Umsatzsteuer fällig werden. Erfolgt der Verkauf stattdessen beispielsweise über einen Förderverein, fallen keine zusätzlichen Steuern an. Grundsätzlich wird es laut dem Sprecher also auch in Zukunft die Möglichkeit geben, Kuchenverkäufe an Schulen steuerfrei zu veranstalten.

Widerstand gegen Umsatzsteuerpflicht beim Kuchenbasar in Schulen

Dennoch regt sich in vielen Bundesländern bereits Widerstand gegen die Neuregelung. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ von einem „absoluten Ausfluss von Überbürokratisierung“. Man könne nur überlegen, sie abzufedern und zu mildern, so der Grünen-Politiker weiter.

Finanzausschuss-Chef Alois Rainer (CSU) forderte gegenüber „Bild.de“ alle Bundesländer dazu auf, zu prüfen, „ob eine Umsatzsteuerpflicht auf den Kuchenverkauf wirklich unvermeidbar“ sei. Zur Not müsse sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Änderung der EU-Vorgabe einsetzen, so Rainer weiter.