Statusmissbrauch Statusmissbrauch: Abgeordneter zu Geldstrafe verurteilt
Halle/MZ/ast. - Bei den zwei Vorfällen im November 2006 ging es um Möbel, für die das Geschäft den Kaufvertrag zurückgezogen hatte, weil der 45-Jährige die gekauften Möbelstücke nicht am selben Tag mitnehmen wollte. Heft, der bei dem Prozess wegen Urlaubs fehlte, hatte den Vorwurf der versuchten Nötigung bestritten. Durch seinen Verteidiger ließ er jedoch erklären, dass er sich im Ton vergriffen habe, was ihm leid tue. Zudem räumte er ein, dem von Ikea erteilten Hausverbot nicht nachgekommen zu sein. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte konnte ihm nicht nachgewiesen werden, da sich die Zeugenaussagen widersprachen. Ein weiterer Vorwurf des Betruges, den Heft ebenso bestritt, wurde wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.
Ob Heft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, konnte sein Verteidiger am Mittwoch nicht sagen. Zu dem Prozess war es gekommen, weil Heft Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Halle eingelegt hatte. Nach MZ-Informationen sollte er dabei rund 20 000 Euro zahlen.
Sachsen-Anhalts Linkspartei-Chef Matthias Höhn will sich zu dem Urteil nicht äußern, "bevor sich Herr Heft nicht vor der Fraktion erklären konnte". Das werde nach der Sommerpause geschehen. "Dann wird sich die Landtagsfraktion dazu verständigen, wie wir damit umgehen." Foto: Archiv