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Sozialpolitik Sozialpolitik: Kein Arbeitszwang bei Dumpinglöhnen

Von Michael Bosse und Martin Teigeler 24.02.2009, 15:47

Dortmund/Berlin/ddp. - Das entschied das Sozialgericht Dortmund nach Angabenvom Dienstag im Fall einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die beieinem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro bruttobeschäftigt werden sollte. Linke und Gewerkschaften begrüßten dasUrteil.

Als die arbeitslose Frau die Arbeit ablehnte, senkte die ArgeBochum die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für drei Monate um30 Prozent (104 Euro) ab. Auf die Klage der Arbeitslosen hob dasSozialgericht Dortmund die Leistungskürzung auf. Es entschied, dassein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem untersten Tariflohn von 9,82Euro unzumutbar sei. Solche Stundenlöhne seien sittenwidrigerLohnwucher. Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionenaufzuzwingen, hieße, Lohndumping zu unterstützen und das Lohngefügeweiter nach unten zu schrauben, urteilte das Gericht.

Die Linke-Bundestagsfraktion bezeichnete den Richterspruch als«Urteil gegen die Logik von 'Hartz IV'». Tausende ALG II-Bezieherbefänden sich in ähnlichen Situationen wie die Klägerin, sagte diearbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Kornelia Möller. DasUrteil zeige, «auf welch wackligen Füßen die gesamte Praxis derEin-Euro-Jobs steht». Sie trage flächendeckend dazu bei, das gesamteLohn- und Einkommensgefüge nach unten zu drücken, kritisierte dieBundestagsabgeordnete.

Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßteden Richterspruch. «Mit diesem Urteil hat das Sozialgericht einenwichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Lohndumping geleistet.Allerdings wird damit auch deutlich, dass Dumpinglöhne keinEinzelphänomen der Wirtschaft sind», sagte der NGG-VorsitzendeFranz-Josef Möllenberg. «Nur ein gesetzlicher Mindestlohn ist eingeeignetes Instrument gegen Armutslohn-Arbeitgeber», betonte er. DasUrteil stelle eine wichtige Absicherung von «Hartz»-Empfängern dar.

(Az.: S 31 AS 317/07)