Nach Schlägerei in Erkrath Schlägerei in Erkrath: Bundesregierung will Kuttenverbot für Rocker durchsetzen

Berlin - Kleider machen Leute. Und sie können einschüchtern – jedenfalls wenn auf ihnen Zeichen wie ein Totenkopfschädel mit Flügeln zu sehen sind. Deshalb hatte Nordrhein-Westfalen nicht nur einzelne „Chapter“, also örtliche Zusammenschlüsse von kriminellen Rockergruppen, verboten. Das Land untersagte zudem per Erlass das Tragen und Zeigen der Schriftzüge wie auch Symbole mehrerer Rockergruppen. Weil dieses Verbot vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippt wurde, will die Bundesregierung jetzt das Vereinsrecht verschärfen.
Nicht erst die aktuelle Massenschlägerei zwischen einer libanesischen Großfamilie und Unterstützern der Hells Angels im nordrhein-westfälischen Erkrath hat gezeigt, welche Gewalt von Rockergruppen ausgehen kann. Die Symbole der Rocker sind geeignet, Angst zu verbreiten – auch, wenn es um Schutzgelderpressung geht.
Doch das Tragen der Kutten mit entsprechenden Symbolen ist aus Sicht des BGH nach geltender Rechtslage nicht generell strafbar, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn auf der Kutte der Hinweis auf eine nicht-verbotene Ortsgruppe angebracht ist, dann kann der Träger nicht belangt werden. Will heißen: Eine Kutte der verbotenen Hells Angels Aachen darf nicht getragen werden, die gleiche Kutte mit einem anderen Städtenamen aber womöglich sehr wohl.
Bundesregierung will Ausweg nutzen
Das BGH-Urteil war eine Niederlage für NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), der den Rockern mit dem Kuttenverbot „kräftig auf die Stiefel treten“ wollte. Doch die Richter ließen der Politik noch einen Ausweg: nämlich den, das Vereinsrecht zu ändern. Um unabhängig vom einzelnen Bundesland Klarheit zu schaffen, will die Bundesregierung diesen Weg nun gehen. „Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, sollen von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird. Anders ausgedrückt: Symbol ist Symbol – und eine andere Ortsbezeichnung ändert auch nichts daran, dass die Kutte im Schrank bleiben muss.
Den Rechtsstreit, der zum BGH-Urteil führte, hatten zwei Rocker aus nicht-verbotenen Chaptern herbeigeführt – und zwar indem sie schlicht und einfach demonstrativ mit ihren Rockerkutten in eine Polizeiwache gingen. Wenn die von der Bundesregierung geplante Änderung des Vereinsrechts kommt, sollten die beiden das besser nicht noch einmal wiederholen.