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Schäuble will Online-Durchsuchung ohne Richterbeschluss

31.08.2007, 17:15

Berlin/dpa. - Die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch ohne Erlaubnis eines Richters möglich sein.

Nach einem Gesetzentwurf seines Ministeriums soll das Bundeskriminalamt Computer bis zu drei Tage lang heimlich ausspionieren dürfen, ohne dass die Justiz ihre Zustimmung geben muss. Teilnehmer einer Koalitions- Arbeitsgruppe bestätigten am Freitag einen entsprechenden Bericht der «Berliner Zeitung». Die Pläne stießen beim Koalitionspartner SPD und bei der Opposition auf massive Kritik.

Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm machte sich für heimliche Online-Durchsuchungen stark. Er sagte dem «Tagesspiegel»: «Die offene Recherche im Internet ist wichtig, reicht aber nicht aus, wenn wir unsere Aufgaben auch in Zukunft erfolgreich bewältigen wollen. Das Internet sei für Islamisten und andere Extremisten von großer Bedeutung.

Der Versuch, den Koalitionsstreit über die Online-Durchsuchungen beizulegen, wurde durch die neuen Pläne erschwert. Die Arbeitsgruppe von CDU/CSU- und SPD-Experten vertagte sich am Freitag in Berlin, ohne dass es wesentliche Fortschritte gab. Mehrere SPD-Politiker wie der Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärten, eine Online-Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss sei mit ihrer Partei nicht zu machen. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete die Debatte im Fernsehsender N24 hingegen als «hysterisch».

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass der Zugriff auf Computer auch dann erlaubt wird, wenn Unverdächtige mitbetroffen sind - etwa, wenn ein PC von mehreren Personen genutzt wird. Davon unabhängig sollen die Ermittler künftig nicht nur Daten über Terrorverdächtigen sammeln dürfen, sondern auch von «Kontakt- und Begleitpersonen». Innenstaatssekretär August Hanning warnte vor der weiteren Veröffentlichung technischer Details. «Sonst gefährden wir den Erfolg der gesamten Maßnahme», sagte er «Spiegel Online».

Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz bezeichnete die Pläne für dreitägige Online-Durchsuchungen ohne Richtererlaubnis als «indiskutabel». «Drei Tage reichen immer aus, um eine Festplatte vollständig abzusuchen», sagte Mahrenholz im Bayerischen Rundfunk. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, kritisierte ebenfalls, der «Richtervorbehalt» wäre dann «komplett überflüssig». Grünen-Chefin Claudia Roth warnte vor «gefährlichen Nebenwirkungen für den Rechtsstaat». Die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katina Schubert, sprach vom «totalen Schnüffelstaat». Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte, das Gesetz komplett zu den Akten zu legen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) betonte in der «Passauer Neuen Presse» hingegen, es gehe um Einzelfälle und nicht um einen flächendeckenden Eingriff. Allerdings müssten derartige Durchsuchungen «unter richterlicher und parlamentarischer Kontrolle stehen».

Die Koalitionsarbeitsgruppe will sich in den kommenden 14 Tagen erneut treffen. «Wir werden weitermachen», versicherte der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann. Bei der Frage von Online-Durchsuchungen ohne Richtervorbehalt war Hartmann um Mäßigung bemüht. Für Fälle von Gefahr im Verzug gebe es ähnliche Formulierungen bereits in anderen Polizeigesetzen. Diese seien offenbar «routinemäßig übernommen» worden. Auch der SPD-Innenexperte Wiefelspütz sagte, eine Eilkompetenz der Polizei sei im Sicherheitsrecht nicht ungewöhnlich. Allerdings seien Eilfälle bei Top-Gefährdern kaum denkbar, sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium den Entwurf in diesem Punkt überarbeitet.»

SPD-Fraktionschef Peter Struck betonte, es werde keine gemeinsame Regelung mit der Union geben, solange das für Anfang 2008 erwartete Verfassungsgerichturteil zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz aussteht. Das Gesetz, mit dem sich die Karlsruher Richter derzeit befassen, enthält ebenfalls einen Passus zu Online-Durchsuchungen.

Ein Sprecher des Innenministeriums warnte jedoch: «Jede Verzögerung kann ein potenzielles Risiko bedeuten.» Bosbach prophezeite in der «Frankfurter Rundschau», nach einem Urteil aus Karlsruhe werde die SPD «eine andere Ausrede finden, um sich nicht entscheiden zu müssen».