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Rentenbeiträge Rentenbeiträge: Steuerentlastung für Altersvorsorge ab 2005

Von Stefan Sauer 03.12.2003, 10:44
Die Lasten der Rentenversicherung (Grafik: dpa)
Die Lasten der Rentenversicherung (Grafik: dpa) dpa

Berlin/MZ. - Mit den Beschlüssen vom Mittwoch nimmt die Bundesregierung langfristig die Umkehr der bisherigen Rentenbesteuerung in Angriff. Von den ertragsabhängigen Anteilen abgesehen, werden Renten bisher nicht versteuert. Zudem gelten hohe Freibeträge. Bis 2040 soll die "nachgelagerte Besteuerung" komplett eingeführt sein. Die Rentenbeiträge werden dann aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen entrichtet, die ausgezahlten Renten sind indes zu 100 Prozent - abzüglich der Freibeträge - zu versteuern. Diese Umstellung soll auch für kapitalgedeckte Betriebsrenten gelten.

Zugleich werden die Steuerfreibeträge für private Altersvorsorge (außerhalb der Riester-Rente) erhöht. Dafür fällt das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen weg, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden.

Die Neuregelungen werden heutige Rentner nur sehr beschränkt betreffen. Nur etwa 1,3 der 14,2 Millionen steuerpflichtigen Rentner müssen mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen, die vor allem auf Zusatzeinkünfte aus Miet- und Kapitaleinnahmen sowie Arbeitseinkommen des Ehegatten ergeben. Anfang des Jahres 2005, in dem die allmähliche Umstellung beginnt, werden Rentnerhaushalte auf eine gesetzliche Rente von jährlich bis zu 18900 Euro keine Steuern zahlen müssen. Pensionen werden bereits ab 12500 Euro besteuert. Beide Größen werden schrittweise bis 2040 zusammengeführt.

Für die Beitragszahler ändert sich ab 2005 folgendes:

60 Prozent der Beiträge werden aus dem unversteuerten Einkommen entrichtet. Die Anteil steigt dann jährlich um zwei Prozent an, bis 2025 der gesamte Rentenbeitrag aus unversteuertem Lohn und Gehalt gezahlt wird. Die gesetzlichen Renten werden 2005 zu 50Prozent versteuert. Anschließend steigt der Steuersatz bis 2020 um jährlich zwei Prozent und anschließend bis 2040 um je ein Prozent. Der unterschiedlich lange Übergangszeitraum ist nötig, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Ausschüttungen aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, sind ebenfalls voll zu versteuern.

Zugleich soll der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für private Altersvorsorge von jetzt 11934 Euro pro Jahr auf rund 20000 Euro im Jahr 2020 angehoben werden. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für Produkte, die eine verlässliche Altersabsicherung bis an das Lebensende garantieren. Damit soll vermieden werden, dass Einmalausschüttungen verprasst werden.

Die Probleme der Rentenversicherung (Grafik: dpa)
Die Probleme der Rentenversicherung (Grafik: dpa)
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