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Rechtsextremismus Rechtsextremismus: «Landser» gilt als kriminelle Vereinigung

10.03.2005, 12:35
Michael Regener, Texter und Sänger der inzwischen zerschlagenen Neonaziband «Landser», sitzt am Donnerstag (10.03.2005) vor Beginn seiner Revisionsverhandlung in einem Saal des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Kammergericht Berlin hatte den inzwischen 39-Jährigen im Dezember 2003 unter anderem als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die rechtsextremistische Drei-Mann- Band war in den 90er Jahren zur Kultband der Neonazis aufgestiegen. (Foto: dpa)
Michael Regener, Texter und Sänger der inzwischen zerschlagenen Neonaziband «Landser», sitzt am Donnerstag (10.03.2005) vor Beginn seiner Revisionsverhandlung in einem Saal des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Kammergericht Berlin hatte den inzwischen 39-Jährigen im Dezember 2003 unter anderem als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die rechtsextremistische Drei-Mann- Band war in den 90er Jahren zur Kultband der Neonazis aufgestiegen. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/München/dpa. - Für drei Angeklagte soll die Strafe zurBewährung ausgesetzt werden - alle fünf seien aber der Mitgliedschaftin einer terroristischen Vereinigung schuldig.

In Karlsruhe verwarf der 3. Strafsenat im Wesentlichen dieRevision des Angeklagten Regener (Aktenzeichen: 3 StR 233/04 vom 10.März 2005). Der Sänger und Texter der konspirativ agierenden Band ausder rechtsextremen Szene war vom Kammergericht Berlin unter anderemder Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und derVolksverhetzung schuldig befunden worden. Die ausländerfeindlichen,zu Gewalttaten aufhetzenden und die Nazi-Ideologie verherrlichendenSongs wurden heimlich im Ausland aufgenommen. Die Gruppe vertriebZehntausende von CDs verdeckt in der rechtsextremen Szene.

In mehreren Neonazi-Prozessen war deutlich geworden, dass sichrechtsextreme Schläger durch die Texte zur Gewalt motiviert fühlen.Laut BGH war der Zweck der Gruppe Straftaten wie Volksverhetzung,Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationenund Verunglimpfung des Staates. Der organisatorische Zusammenhalt von«Landser» - vom Probenbetrieb bis zu den Einspielungen - genüge denAnforderungen an die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Im Münchner Verfahren soll nach dem Willen der Anklage eine 20Jahre alte Angeklagte mit zweieinhalb Jahren Haft die höchste Strafebekommen. Sie soll dabei gewesen sein, als 1,2 Kilogrammhochexplosiver Sprengstoff beschafft wurden. Laut Bundesanwaltschaftplanten die Angeklagten einen Sprengstoffanschlag bei derGrundsteinlegung für das jüdische Kulturzentrum in München am 9.November 2003. Die Verteidigung wird am 22. und 23. März plädieren.Das Urteil soll am 4. April fallen.

Parallel zu diesem Prozess verhandelt das Bayerische ObersteLandesgericht in einem anderen Verfahren gegen den Hauptangeklagtenund führenden Kopf der rechtsextremen «Kameradschaft Süd», MartinWiese, und drei weitere Gesinnungsgenossen.