Staatskrise in Südkorea Präsident Yoon erstmals bei Amtsenthebungsverfahren
Südkoreas Präsident befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. In seinem ersten öffentlichen Auftritt seit Beginn der Staatskrise ist Yoon nun im Verfassungsgericht erschienen.
Seoul - Südkoreas suspendierter Präsident Yoon Suk Yeol ist erstmals zu seinem Amtsenthebungsverfahren im Verfassungsgericht erschienen. Bei der heutigen Anhörung wird erwartet, dass Yoon seine umstrittene Kriegsrechtsentscheidung begründet. Am 3. Dezember hatte der 64-Jährige kurzzeitig das Kriegsrecht ausgerufen und sein Land damit in eine tiefe Staatskrise gestürzt. Seither ist Yoon, der sich über Wochen in seinem präsidialen Wohnsitz verbarrikadiert hatte, nicht mehr öffentlich aufgetreten.
„Seit meiner Kindheit habe ich bis heute mit einem festen Glauben an die liberale Demokratie gelebt, insbesondere während meiner Zeit im öffentlichen Dienst“, sagte Yoon zum Auftakt des Gerichtstermins, wie Südkoreas amtliche Nachrichtenagentur Yonhap berichtete.
Es ist das erste Mal in der Geschichte Südkoreas, dass ein Präsident persönlich zu einem Amtsenthebungsverfahren erscheint. In vorherigen Amtsenthebungsverfahren ließen sich die ehemaligen Präsidenten Park Geun Hye und Roh Moo Hyeon stets durch Anwälte vertreten.
Anti-Korruptionsbehörde ermittelt gegen Yoon wegen Aufruhr
Seit Mittwoch befindet sich Yoon Suk Yeol bereits in Untersuchungshaft. Die Fahnder der Korruptionsermittlungsbehörde für hochrangige Beamte (CIO) ermitteln derzeit, ob Yoon sich mit dem kurzzeitigen Verhängen des Kriegsrechts schuldig gemacht hat, einen Aufruhr anzetteln zu wollen. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem suspendierten Präsidenten eine langjährige Haftstrafe.
Bereits im Dezember hatten die Abgeordneten in der südkoreanischen Nationalversammlung für Yoons Amtsenthebung gestimmt. Derzeit prüft das Verfassungsgericht in Seoul die Entscheidung. Ein Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. Sollten die Richter Yoon Suk Yeols Amtsenthebung bestätigen, müsste innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden.