Politiker Politiker: Strafe für zu Guttenberg ist möglich
HOF/MZ. - Wenn dies vorsätzlich geschah (was bei diesem Umfang recht naheliegt), droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder (was wahrscheinlicher ist) eine Geldstrafe.
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hof sind schon rund 80 Strafanzeigen eingegangen. Die Urheberrechtsverletzung ist aber kein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall handeln muss. Erforderlich ist vielmehr der Strafantrag eines Betroffenen - also eines Autors, von dem zu Guttenberg abgeschrieben hat. Bisher hat jedoch keiner der Betroffenen einen Strafantrag gestellt.
Offener Ausgang
Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch "von Amts wegen" ermitteln, wenn ein "besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung" besteht. Ob dies der Fall ist, prüft die Staatsanwaltschaft Hof seit Tagen und will dies auch weiter prüfen, wie sie gestern mitteilte. Obwohl diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, laufe jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg, so Oberstaatsanwalt Reiner Laib.
Wie die Prüfung ausgeht, ist offen. Bisher verweist die Hofer Behörde nur auf die "Richtlinien für das Strafverfahren". Danach müsste sie die Tat jedenfalls dann von Amts wegen verfolgen, wenn zu Guttenberg einschlägig vorbestraft ist oder ein erheblicher Schaden eingetreten ist oder die Opfer in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind oder die öffentliche Sicherheit gefährdet war. Die Liste passt zwar nicht, ist aber auch nicht abschließend.
Nicht ohne Beispiel
In einem weniger bedeutenden Parallelfall haben andere Staatsanwälte durchaus schon ein besonderes öffentliches Interesse angenommen. Der niedersächsische CDU-Regionalpolitiker Andreas Kasper, der in seiner Doktorarbeit ebenfalls abgeschrieben hatte, musste schließlich 9 000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Verurteilung erfolgte ohne Verhandlung per Strafbefehl.
Auch wenn zu Guttenberg sein Abgeordnetenmandat behält, hindert dies eine Strafverfolgung nicht. Traditionell genehmigt der Bundestag zu Beginn einer Wahlperiode die Durchführung aller Ermittlungsverfahren. Die jeweilige Staatsanwaltschaft muss nur vorab den Immunitätsausschuss des Bundestags informieren.
Wenn der Bundestag binnen 48 Stunden keine Einwände erhebt, können die Ermittlungen beginnen. Hier wird es sicher keine Probleme geben. Die Hofer Staatsanwälte gehen sogar schon von einer Rückgabe des Mandats aus.