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Ostalgie-Produkte Ostalgie-Produkte: Junge Union will DDR-Symbole verbieten lassen

Von Markus Decker 24.05.2013, 18:16
Steht das Tragen von DDR-Uniformen bald unter Strafe?
Steht das Tragen von DDR-Uniformen bald unter Strafe? dpa Lizenz

Berlin/MZ - Nach dem Aufmarsch von Männern in Uniformen der Stasi und der Nationalen Volksarmee in Berlin-Treptow anlässlich des Jahrestages des sowjetischen Sieges über Hitler-Deutschland am 9. Mai fordert die Junge Union ein Verbot. „Das Tragen von DDR-Symbolen muss gänzlich verboten werden“, heißt es in einer Erklärung des Vorsitzenden Philipp Mißfelder. Man solle es im deutschen Strafrecht dem Tatbestand „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zuordnen. Ferner müsse geprüft werden, ob die Verherrlichung der DDR durch sogenannte Ostalgie-Produkte ebenfalls untersagt werden könne. Die JU knüpft damit an eine ähnliche Forderung des Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder an.

Jan Korte, Mitglied des linken Fraktionsvorstandes im Bundestag, widersprach. „Man darf die Verharmlosung von DDR-Unrecht nicht achselzuckend hinnehmen“, sagte er der MZ. „Aber eine Gleichsetzung von Nationalsozialismus und DDR verbietet sich. Wer die Aktenberge der Stasi mit den Leichenbergen der Nazis auf eine Stufe stellt, betreibt einen unerträglichen Geschichtsrevisionismus und diskreditiert sich selbst.“ Und wer die Gesellschaft in der DDR mit der Staatsführung gleichsetze, ignoriere die Lebensleistung von Generationen. Vor der JU sei „ja nicht einmal das Ampelmännchen sicher“. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums beließ es bei der Feststellung, man habe die Forderungen „zur Kenntnis genommen“.

Provozierendes Blauhemd

Die Debatte ist nicht neu. Im Jahr 2000 wurde in Sachsen ein Jugendlicher von der Polizei ermahnt, ein FDJ-Hemd auszuziehen. Er war sieben Jahre alt, als die Mauer fiel. Die Aufforderung rührte daher, dass das Bundesverfassungsgericht die westdeutsche FDJ 1954 verboten hatte. 2003 machte Katarina Witt im Blauhemd Werbung für eine Fernseh-Sendung. Damals regte der CDU-Politiker Günter Nooke rechtliche Schritte an.

Konkret wäre dies jedoch schwierig. Paragraf 130 Strafgesetzbuch verbietet Volksverhetzung. Die Demonstration, um die es aktuell geht, erfüllt diesen Tatbestand aber nicht. In Paragraf 132 heißt es: „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ob das auch für Uniformen eines untergegangenen Staates gilt, erscheint zweifelhaft.

Einschlägig ist hingegen Paragraf 3 des Versammlungsgesetzes, der es verbietet, „öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“. Doch ist mit dem Verbot keine unmittelbare Strafandrohung verbunden. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte deshalb: „Wir prüfen, ob die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, wie das Uniformverbot im Versammlungsgesetz oder im Strafgesetzbuch, verschärft werden müssen.“ Ein umfassendes Verbot von DDR-Symbolen wie das bloße Abbilden von Hammer und Sichel findet Krings übertrieben.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker rät komplett davon ab, Gesetze zu ändern. Aufmärsche wie der vom Treptower Park seien „unappetitlich“, erklärte er. Juristisch könne man die Sache indes „nicht richtig packen“. Erst kürzlich habe er eine Verkäuferin in FDJ-Bluse erlebt, so Hacker. Als deren Arbeitgeber hätte er dies nicht geduldet. Als Staatsbürger müsse er damit leben.