Öffentlicher Dienst Öffentlicher Dienst: Westgehalt für Grenzschützer beim Dienst in Polen?

Frankfurt (Oder)/dpa. - Ein Polizeiobermeister des Bundesgrenzschutzes (BGS) fordert indem Prozess für fast zehn Jahre rückwirkend Westgehalt. Der 38-jährige Kläger argumentiert, er sei nicht in den neuen Ländern,sondern in Polen tätig. Zudem sei er im Westen ausgebildet undverbeamtet worden, ehe er an die polnische Grenze versetzt wurde.
Dort sind fast 800 deutsche BGS-Beamte tätig. Bis 1. Mai 2004versahen auch hunderte Zöllner auf polnischem Hoheitsgebiet ihrenDienst, ehe mit dem EU-Beitritt Polens die Kontrolle unmittelbar anden Übergängen wegfiel. Für diese Grenzbeamte soll die volleBezahlung erstritten werden (Aktenzeichen: 2 K 1984/98). «AbgesenktesOstgehalt muss jedoch nur denen gezahlt werden, die in den neuenLändern arbeiten», erläuterte Gerhard Brauckhoff, GdP-Vorsitzenderfür den BGS in Frankfurt (Oder). «Polen gehört nicht dazu.»
Weiter sagte er: «Bisher ist immer noch unklar, ob dieBundespolizisten im Osten wenigsten ab dem Jahr 2007 endlich gleichenLohn für gleiche Polizeiarbeit erhalten.» Der Gang vor die Gerichtesei notwendig, um Gerechtigkeit herzustellen. Die «Einkommensmauer»müsse endlich fallen.
An mehr als 20 Übergängen zu Polen und Tschechien arbeitendeutsche Beamte auf polnischem und tschechischem Hoheitsgebiet.Gewerkschaftsangaben zufolge hatte das Verwaltungsgericht Dresden imOktober 2004 in einem gleich gelagerten Fall einem BGS-Beamten ausSachsen rückwirkend volles Westgehalt zugesprochen.
Gewerkschaft und Bundesinnenministerium hatten sich zuvor auf fünfMusterverfahren geeinigt, um Prozesskosten für alle Beteiligten zusparen. Bei Verfahren mit Rückwirkung bis 1995 gehe es bei einzelnenPolizeibeamten um mehr als 50 000 Euro Nachzahlung, hieß es.
Das Gericht bestätigte am Montag den Termin. Ob noch am Donnerstagmit einer Entscheidung zu rechnen sei, sei offen, sagte eineGerichtssprecherin.