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Niedersachsen Niedersachsen: Neues Bestattungsrecht schafft den Sargzwang ab

07.12.2005, 16:40

Hannover/dpa. - Vorreiter für die Liberalisierung ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Seit 1. September 2003 ist hier bereits der Sargzwangaufgehoben. Die Totenasche darf auf einem besonderen Feld desFriedhofs verstreut werden, wenn Verstorbene das testamentarischverfügt haben. Urnen dürfen allerdings auch weiterhin nicht mitnach Hause genommen werden.

Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung hat mittlerweilein einem neuen Bestattungsgesetz beschlossen, die Sargpflichtteilweise aufzuheben. Sachsen-Anhalt möchte sogar einen Schrittweiter gehen und laut einem Referentenentwurf vom Sommer dieUrnenaufbewahrung in Privaträumen zulassen. Zurückhaltender sindbeispielsweise Rheinland-Pfalz oder das Saarland, das zwar seit 2004ein neues Bestattungsgesetz hat, welches sich aber an traditionellenBestattungsformen orientiert.

Für die Einrichtung von Friedwäldern, in denen Urnen in freierNatur beigesetzt werden, wurde in Niedersachsen Rechtssicherheitgeschaffen. Der Friedhofszwang bleibt hier wie auch bislang in denanderen Bundesländern jedoch generell bestehen - die Urne auf demKaminsims wird es auch künftig in Niedersachsen nicht geben. Fernerkönnen Beerdigungen auch billiger werden, weil Särge nicht mehrzwingend aus Holz sein müssen. Auch für Urnen gibt es künftig keinebestimmten Vorschriften an das Material mehr.

Darüber hinaus ist es künftig auch möglich, dass privateUnternehmen einen Friedhof betreiben - Kommunen oder Kirchen könnendiese damit beauftragen. Auch dies gibt es vereinzelt in anderenLändern. Abgelöst werden damit Regelungen, die zum Teil noch ausdem Jahr 1934 stammten.

Friedwälder, für deren Einrichtung es bisher keine rechtlicheGrundlage gab, müssen nach dem neuen niedersächsischenBestattungsgesetz durch eine Hecke oder eine andere Begrenzung klarals Friedhof erkennbar sein. In Niedersachsen gibt es bisher zweiFriedwälder in Bramsche und in Hude. Dort können sich Menschenschon vor ihrem Tod ihren Bestattungsplatz unter einem Baum infreier Natur wählen. Die Idee kommt aus der Schweiz.

Die Grünen lehnten das Gesetz ab, weil es aus ihrer Sicht nichtweitgehend genug ist. Sie forderten die komplette Aufhebung desFriedhofszwanges.