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Nichtraucherschutz Nichtraucherschutz: Regelungen der Bundesländer zum Rauchverbot in Gaststätten

12.02.2008, 13:15

Berlin/dpa. - In zwölf Bundesländern gelten bisher schonRauchverbote in Gaststätten. Dabei sind die Regelungen teilweiseunterschiedlich. Vom Freitag an gelten Verbotsregelungen auch inRheinland-Pfalz, wo es jetzt aber gerichtliche Änderungen gibt, undim Saarland. Der Stand der Regelungen:

- Bundesweit: Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln undBundesbehörden.

- Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg,Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern: Rauchverbot in Gaststätten, abgetrennteRaucherräume sind erlaubt.

- Berlin: Rauchverbot in Gaststätten, Rauchen ist nur inabgetrennten Nebenräumen ohne Bedienung erlaubt.

- Bayern: Schärfste Regelung - Rauchverbot in Gaststätten beziehtauch Nebenräume ein.

- Saarland von Freitag an: Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahmevon abgetrennten Raucherräumen und Eckkneipen, in denen der Wirtselbst bedient.

- Rheinland-Pfalz von Freitag an: Rauchverbot in Gaststätten.Davon ausgenommen sind nach vorläufiger Eilentscheidung desVerfassungsgerichtshofs bis zur Entscheidung im HauptsacheverfahrenInhaber-geführte Kneipen mit nur einem Schankraum und ohne weitereBedienung.

- Nordrhein-Westfalen und Thüringen vom 1. Juli an: Rauchverbot inGaststätten mit Ausnahme separater Raucherräume.