Lockdown Neue Corona-Regeln im Lockdown: Strenge Kontaktbeschränkungen wie im Frühjahr?

Berlin - Bund und Länder planen offenbar eine Verschärfung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Private Treffen sollten nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich sein, heißt es in der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstagnachmittag, die AFP vorliegt.
Die Beratungen, die am Dienstag mehrere Stunden später begonnen hatten als geplant, dauerten zunächst weiter an. Sachsen-Anhalts Landesregierung will gegen 17 Uhr vor die Kameras treten.
Generell soll der geltende Lockdown dem Papier zufolge bis zunächst zum 31. Januar verlängert werden. Zuvor will die Spitzenrunde erneut über das dann weitere Vorgehen ab Anfang Februar beraten. „Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern“, dämpfen die Spitzen von Bund und Ländern in dem Text Erwartungen auf baldige Lockerungen der Einschränkungen.
Auch an der weitgehenden Schließung von Schulen und Kitas solle sich demnach in den kommenden Wochen nichts ändern. Ausnahmen solle es aber weiterhin für Abschlussklassen geben. Noch offen ist, ob es bereits im Januar bei guter Entwicklung des Infektionsgeschehen in Grundschulklassen Wechselunterricht geben könnte.
In Hotspots könnte es darüber hinaus Einschränkungen des Bewegungsradius auf 15 Kilometer geben. Erwogen wird dies laut Beschlusspapier für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner. Unklar war aber zunächst noch, wie verbindlich eine solche Regelung ausfallen würde. Ausnahmen von einer solchen Radiusbeschränkung solle es nur bei Vorliegen eines „triftigen Grundes“ geben, „Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar“, heißt es dazu weiter.
Die geplanten Verschärfungen der Pandemie-Schutzmaßnahmen werden offenbar auch mit Sorgen wegen der Ausbreitung mutierter und noch ansteckenderer Coronaviren begründet. Gemeinsames Ziel sei es, „den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Erreicht werden soll demnach, die Ausbreitung dieser mutierten Viren „durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne“ einzudämmen. „Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren“, heißt es in dem Text weiter. Die Länder sollten in diesen Fällen die Einhaltung der Quarantäneregeln „verstärkt kontrollieren“.
Die mutierten Coronaviren sind vor allem in Großbritannien verbreitet. Sie wurden mittlerweile aber auch in anderen Ländern festgestellt, in einzelnen Fällen auch bereits in Deutschland. (mz/afp)