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Mutterschutz wird ausgeweitet Mutterschutz wird ausgeweitet: Kündigungsschutz nach Fehlgeburt

02.06.2017, 08:23
Ein Schild weist den Weg zum Kreißsaal.
Ein Schild weist den Weg zum Kreißsaal. dpa

Berlin - Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform des Mutterschutzes zugestimmt. Damit können künftig auch Schülerinnen und Studentinnen die Regelung in Anspruch nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, und das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.

Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die anschließende Schutzfrist auf zwölf Wochen. Für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche gibt es künftig einen Kündigungsschutz. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.

Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die Betroffene das möchte. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dazu: „Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“ (dpa)