Mindestlohn Mindestlohn: «Allerunterste Grenze» bei 7,50 Euro pro Stunde

Berlin/dpa. - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefersagte der dpa: «Mindestlöhne sind erforderlich, um Armut trotz Arbeitzu bekämpfen. Dabei sollten tarifvertragliche Vereinbarungen überMindestlöhne Vorrang haben.»
Ein gesetzlicher Stundenlohn von 7,50 Euro entspricht bei einer38,5-Stunden-Woche einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst vonetwa 1250 Euro. Auch SPD und Linkspartei sind für die Einführung vonMindestlöhnen, die es in den meisten EU-Staaten bereits gibt. DieUnion setzt dagegen auf ein Kombilohn-Modell mit staatlichenZuschüssen für Geringverdiener.
Der DGB orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen der SPD-Linken Andrea Nahles, die ein Zwei-Stufen-Modell entwickelt hat.Danach sollen die Tarifparteien der einzelnen Branchen ein Jahr Zeitbekommen zur Vereinbarung eines Mindestlohns, der dann für diejeweilige Branche bundesweit verbindlich wäre. Falls sichGewerkschaften und Arbeitgeber nicht einigen, soll der Gesetzgeberfür die Branche den Mindestlohn festsetzen. «Der gesetzlicheMindestlohn muss vor allem für Wirtschaftsbereiche, in denen keineTarifverträge gelten, eine generelle Absicherung nach untengewährleisten», sagte Engelen-Kefer.
