1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Zustrombegrenzungsgesetz: Bundestag lehnt Gesetz zur Migrationsbegrenzung ab

Zustrombegrenzungsgesetz Jetzt im Liveblog: Bundestag lehnt Gesetz der Union zur Migrationsbegrenzung ab

Der Bundestag hat den auch wegen einer möglichen Unterstützung durch die AfD heftig diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Alle aktuellen Entwicklungen im Liveblog.

Von DUR/dpa Aktualisiert: 31.01.2025, 17:38
Friedrich Merz fordert eine härtere Gangart beim Thema Migration.
Friedrich Merz fordert eine härtere Gangart beim Thema Migration. Foto: IMAGO/Political-Moments

Berlin - Der Bundestag hat den auch wegen einer möglichen Unterstützung durch die AfD heftig diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Sitzungsleiterin Petra Pau teilte mit, das "Zustrombegrenzungsgesetz" habe in zweiter Lesung keine Mehrheit gefunden. Damit entfiel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung.

Nach Angaben von Pau gaben 693 Abgeordnete ihre Stimmen ab: 338 Ja-Stimmen, 350 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Zuvor hatten neben Vertretern von CDU/CSU auch Abgeordnete der AfD, der FDP, des BSW und Fraktionslose Zustimmung signalisiert.

SPD und Grüne hatten die Pläne heftig kritisiert. Kritiker hatten gewarnt, die "Brandmauer" anderer Parteien zur AfD falle, wenn ein Gesetz verabschiedet werde, für das AfD-Stimmen maßgeblich gewesen wären. Wie die Abgeordneten im Einzelnen abgestimmt haben, soll noch mitgeteilt werden.

In dem von CDU und CSU eingebrachten Entwurf geht es um konkrete Regelungen zur Eindämmung der Migration. Die Abstimmung dazu soll heute gegen 10.30 Uhr beginnen.

Zustrombegrenzungsgesetz der Union: Abstimmung im Bundestag im Liveblog

Livestream: Bundestag soll über Asylgesetz der Union abstimmen

Worum geht es in dem Gesetzesentwurf der Union?

Kern des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion, zu dem die FDP, die AfD und das BSW Zustimmung signalisiert haben, ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus.

Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Außerdem sollen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie soll künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich - also etwa an Bahnhöfen - Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können.

Die Union dringt in ihrem Entwurf überdies darauf, das Ziel einer „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition gestrichen.

Wie geht es weiter, falls der Bundestag zustimmt?

Dem Gesetzentwurf müsste auch der Bundesrat zustimmen. Da bislang keine Bemühungen zu erkennen sind, die Länderkammer um Fristverkürzung zu bitten, würde der Bundesrat erst im März - nach der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl - entscheiden.

Ob es für das Vorhaben im Bundesrat eine Mehrheit geben wird, ist allerdings fraglich.

Sollte das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, will die SPD möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die von der Union angestrebten Verschärfungen der Migrationsregeln müssten in Teilen „absolut verfassungsrechtlich geprüft werden“, sagte SPD-Generalsekretär Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. „Insofern halten wir uns diesen Weg auf alle Fälle offen.“