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  7. "Migrant" "Quote" "Hotspot" und "Opt-Out": "Migrant" "Quote" "Hotspot" und "Opt-Out": Acht Begriffe die Sie zum Thema Flüchtlinge kennen sollten

"Migrant" "Quote" "Hotspot" und "Opt-Out" "Migrant" "Quote" "Hotspot" und "Opt-Out": Acht Begriffe die Sie zum Thema Flüchtlinge kennen sollten

Von Peter Riesbeck 02.09.2015, 18:35
Ein Flüchtling sitzt in Berlin-Karlshorst auf dem Gelände der neuen Notunterkunft.
Ein Flüchtling sitzt in Berlin-Karlshorst auf dem Gelände der neuen Notunterkunft. dpa Lizenz

01. Flüchtling/Migrant

Ein Flüchtling genießt nach der UN-Flüchtlingskonvention von 1951 in anderen Ländern völkerrechtlichen Schutz. Staaten sind zur Aufnahme verpflichtet. Anders verhält es sich mit Migranten, die sich in einem Land niederlassen wollen, etwa um eine Arbeit aufzunehmen. Ihre Einreise kann ein Staat regeln, so mit einem Zuwanderungsgesetz.

02. Dublin-System

Seit 1999 arbeiten die EU-Staaten an einem gemeinsamen Asylrecht, benannt nach der irischen Hauptstadt, dem Ort der ersten Übereinkunft. Die EU-Staaten verpflichten sich darin, gemeinsame Asylstandards einzuhalten. Oberster Grundsatz: Ein Asylantrag ist in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem ein Flüchtling in die EU einreist. Reist ein Flüchtling in ein anderes Land weiter, kann er theoretisch in das Erstland zurückgeschickt werden. Griechenland zum Beispiel erfüllt jedoch seit 2011 nicht die Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen, weshalb Asylbewerber in der EU nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen. Zudem lassen die sogenannten Frontstaaten Italien und Griechenland die vielen, bei ihnen eintreffenden Flüchtlinge in andere EU-Staaten weiterreisen.

03. Hotspot

Mit diesem Begriff werden in der EU sogenannte Asylzentren bezeichnet. Die ersten beiden solcher Zentren entstanden im italienischen Catania und dem griechischen Piräus, sie nahmen am 1. September ihre Arbeit auf. In diesen Zentren sollen die Personalien der Flüchtlinge erfasst werden, zudem werden Fingerabdrücke genommen und in der sogenannten Eurodac-Datei gespeichert. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein Flüchtling nach abgelehntem Asylantrag nicht in einen anderen EU-Staat weiterreist. Denn das Dublin-System besagt auch: Ein negativer Asylbescheid gilt für die gesamte EU. Die EU-Kommission hat Ungarn angeboten, dort ebenfalls ein Asylzentrum aufzubauen.

04. Quote

Die EU-Kommission hat im Mai testweise einen verbindlichen Verteilerschlüssel eingeführt. 20.000 Flüchtlinge, die in Italien und Griechenland gestrandet sind, sollten nach diesem Schlüssel auf die EU-Staaten verteilt werden. (EU-Experten sprechen von Relocation.) Die osteuropäischen Staaten leisten gegen diese Quotenverteilung Widerstand, weshalb die Regelung nun nicht mehr verbindlich ist, sondern die Zustimmung der EU-Staaten erfordert. Doch auf dieser freiwilligen Basis konnten sich die EU-Mitgliedstaaten erst recht nicht auf die Verteilung der 20.000 Flüchtlinge einigen.

05. Opt-Out

Der englische Terminus bedeutet Rückzugsrecht. Irland, Dänemark, Großbritannien sind nämlich nicht an das Dublin-System gebunden. In einer großzügigen Geste hat Irland aber angekündigt, Syrien-Flüchtlinge aus Italien aufzunehmen.

06. Resettlement

Das englische Wort bedeutet Umsiedlung. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom Mai sollten 20.000 syrische Flüchtlinge aus Camps der Vereinten Nationen in den syrischen Nachbarstaaten in der EU aufgenommen werden und auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Die riskante Überfahrt über das Mittelmeer sollte ihnen so erspart werden.

07. Dänisches Modell

In Ländern wie Belgien wird erwogen sich am Vorbild Dänemark zu orientieren. Dort sind Flüchtlinge aus Syrien vom Asylverfahren ausgenommen, sie erhalten stattdessen zunächst für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis, werden zu Sprachkursen verpflichtet, für deren erfolgreichen Abschluss sie einen Unterhaltszuschlag erhalten. Dänemark hat ab September die Zahlungen jedoch insgesamt stark gekürzt.

08. Schengen

In dem luxemburgischen Grenzort hatten sich 1985 Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten auf das passkontrollfreie Reisen verständigt. Knapp dreißig europäische Staaten gehören dem Verbund an, auch nicht EU-Staaten wie die Schweiz. Systematische Ausweiskontrollen sind demnach an den Binnengrenzen nicht erlaubt. Stichprobenkontrollen wie derzeit bei der Fahndung nach Schleusern an der österreichischen Grenze sind aber möglich, ebenso zeitlich begrenzte Kontrollen wie beim G7-Gipfel im Juni in Bayern oder der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Polen.

Teilnehmer einer Kundgebung halten am 27.07.2015 auf dem Schlossplatz in Stuttgart vor dem Auftakt des Flüchtlingsgipfels ein Transparent mit der Aufschrift "Abschiebungsschutz statt Rumgeschiebe: Schluss mit den Dublin-Abschiebungen!!!".
Teilnehmer einer Kundgebung halten am 27.07.2015 auf dem Schlossplatz in Stuttgart vor dem Auftakt des Flüchtlingsgipfels ein Transparent mit der Aufschrift "Abschiebungsschutz statt Rumgeschiebe: Schluss mit den Dublin-Abschiebungen!!!".
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Flüchtlinge im sizilianischen Catania nach ihrer Rettung aus dem Mittelmeer.
Flüchtlinge im sizilianischen Catania nach ihrer Rettung aus dem Mittelmeer.
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Symboldbild
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Germersheim(Rheinland-Pfalz): Flüchtlinge nehmen an einem Deutschkurs teil.
Germersheim(Rheinland-Pfalz): Flüchtlinge nehmen an einem Deutschkurs teil.
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Ortsschild Schengen an der Mosel: Der Ort ist der Namensgeber für das Schengener Abkommen.
Ortsschild Schengen an der Mosel: Der Ort ist der Namensgeber für das Schengener Abkommen.
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