Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit: NPD-Vorsitzender wird wegen Volksverhetzung verurteilt

Stralsund/dpa. - Das Landgericht hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Amtsgerichtes Greifswald aus dem Jahr 2002 auf.
Voigt hatte die Rede, die in Auszügen in einer früheren ZDF-Sendung «Kennzeichen D» dokumentiert ist, vor jugendlichen undheranwachsenden Zuhörern vor den Landtagswahlen 1998 in Mecklenburg-Vorpommern gehalten. In der Verhandlung räumte er ein, vor rund 50 bis 60 Zuhörern gesagt zu haben, dass er als 14-Jähriger zur Zeit des Kalten Krieges zur Waffe gegriffen hätte, wenn Deutschland in Gefahr gewesen wäre. «Das erwarte ich von Euch auch.» In einer späteren Passage seiner Rede hatte Voigt darauf verwiesen, dass der Feind in den Köpfen der etablierten Politiker sei. Der 53-Jährige sagte vor Gericht, er habe den Kampf mit geistigen Waffen gemeint.
Das Gericht schloss sich in seinem Urteil vollständig derForderung der Staatsanwaltschaft an. Ankläger Rolf Kuhlmann sagte, Voigts Rede habe einen eindeutigen Appellcharakter gehabt. «Appellieren. Entschluss wecken. Losziehen und kämpfen.» Das sei die Intention der Rede gewesen, sagte er. Voigt habe eine Gefahrensituation geschildert, die für die Zuhörer den Eindruck erweckt habe, die Bundesrepublik sei in solcher Gefahr, dass 14-Jährige etwas tun müssten. Mit dem Passus der «etablierten Politiker» habe Voigt klar die Regierungsmitglieder gemeint. Nach Meinung des Voigt-Anwalts Carsten Schrank waren die Äußerungen des NPD-Chefs durch den Grundsatz der Meinungsfreiheit gedeckt. Er hatte Freispruch gefordert.
Der Auszug der Voigt-Rede war 2003 im Antrag des Bundestages fürein NPD-Verbot als Indiz für die Gewaltbereitschaft des NPD-Vorsitzenden aufgenommen worden. Der Verbotsantrag scheiterte spätervor dem Bundesverfassungsgericht.