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Konjunktur Konjunktur: Wird der Kinderbonus für Alleinerziehende halbiert?

17.03.2009, 07:32

München/dpa. - Das ergibt sich nach Informationen der«Süddeutschen Zeitung» (Dienstag) aus dem «Gesetz zur Sicherung vonBeschäftigung und Stabilität». Demnach erhalten alleinerziehendeMütter und Väter von den Familienkassen zwar den Einmalbetrag von 100Euro pro Kind. Doch die Ex-Partner der Alleinerziehenden dürfendanach den Unterhalt kürzen. Diese Regelung sei in der Begründung desGesetzes verankert, schreibt die Zeitung. Dort steht, dass derKinderbonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist.

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten demnach von denFamilienkassen im April den kompletten Bonus ausgezahlt. Doch ihreehemaligen Partner, die heute Unterhalt zahlen müssen, haben dann dasRecht, die Unterhaltszahlungen einmalig um 50 Euro je Kind zu kürzen.«Sozialpolitisch ist das mehr als fragwürdig», sagte Thomas Meysenvom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht der Zeitung.Die Regelung sei «betroffenen Eltern nicht vermittelbar», kritisierteSabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Im Bundestag gab es bei der Verabschiedung des Gesetzes zwarWiderspruch von Abgeordneten des Rechts- und des Familienausschusses,schreibt die Zeitung. Doch der federführende Haushaltsausschuss gingauf die Kritik nicht ein. Die SPD-Politikerin Kerstin Griese,Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, hofft, dass vieleZahlungspflichtige auf das Recht verzichten, das ihnen der Bundestaggewährt hat: «Ich kann nur an sie appellieren, das Geld in vollerHöhe ihren Kindern zugutekommen zu lassen.»