Kommentar zur Patienten-Fixierung Kommentar zur Patienten-Fixierung: Die Zwangsmaßnahme ist Freiheitsberaubung

Das Wort Fixierung klingt harmlos. Wenige werden wohl jemals den medizinischen Fachbegriff „Sieben-Punkt-Fixierung“ gegoogelt haben. Die Bilder, die das Internet dann ausspuckt, sind beklemmend. Harmlos sieht das nämlich ganz und gar nicht aus, sondern vielmehr nach Ohnmacht, Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein.
Dass Betroffene diese Fesselungsform, und nichts anderes ist es, als besonders belastend unter sämtlichen Zwangsmaßnahmen empfinden, wundert daher kaum.
Es ist also zu begrüßen, dass Patienten nun nur noch auf richterliche Anordnung in so eine Lage gebracht werden dürfen beziehungsweise für maximal 30 Minuten. Denn diese Zwangsmaßnahme ist Freiheitsberaubung. Zudem sind gerade psychisch Kranke besonders schutzbedürftig.
Der Richter muss erreichbar sein
Die Kliniken und Länder müssen sich darauf nun einstellen. Zum einen wird es immer wieder Fälle geben, wo die Zwangsmaßnahme doch durchgeführt werden muss, weil jemand Gefahr läuft, sich oder andere zu verletzen. Das darf aber nun nur noch ein Richter und kein Arzt entscheiden – und der Richter muss erreichbar sein. Und zwar nicht erst am nächsten Tag.
Zudem, und das ist der entscheidende Punkt, muss entsprechendes und mehr Personal zur Verfügung gestellt werden, damit schnell reagiert werden kann. In kritischen Situationen sollte deeskaliert werden. Das braucht Zeit – die in vielen Klinken bekanntermaßen Mangelware ist. Das ist beschämend genug.
Auch Isolation, Festhalten und Medikamente sind denkbar, wenn auch umstritten. Großbritannien und die Niederlande verfahren so. Klar ist, dass es Alternativen braucht, um kritische Situationen in den Griff zu bekommen. Mit dem Urteil ist aber auch klar: Der Einfachheit halber einen Patienten festbinden, wird künftig nicht mehr erlaubt sein. Unbegreiflich, dass das Urteil erst jetzt gefallen ist.