Koalition plant Gesetz Koalition plant Gesetz: Fettabsaugen nur für Volljährige

Berlin/MZ - Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ohne medizinischen Grund sollen nach dem Willen von Union und SPD verboten werden. Nach Informationen der MZ haben sich beide Seiten bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, ein entsprechendes Verbot in dem für das nächste Jahr geplanten Präventionsgesetz zu verankern. Das Vorhaben taucht in dem unterschriebenen Koalitionsvertrag zwar nicht explizit auf. Das Verbot wurde jedoch von den Gesundheitspolitikern informell vereinbart, als es um die Inhalte des Präventionsgesetzes ging.
Wenige Ausnahmen
Nach früheren Angaben der Union werden rund zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe an unter 20-Jährigen durchgeführt. Bisher reicht in Deutschland selbst für weitreichende Eingriffe wie Brust-OPs oder Fettabsaugen bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ein medizinischer Grund für einen Eingriff liegt zum Beispiel vor, wenn die Betroffenen aufgrund ihres Aussehens massive seelische Probleme haben. Begründet wären auch plastisch-chirurgischen Eingriffe zum Beispiel zur Korrektur von Fehlbildungen der Hand oder die Behandlung von Verbrennungsfolgen.
Beide Parteien wollen zudem alle Verbraucher im Bereich der Schönheits-Chirurgie besser vor einer unqualifizierten Behandlung bewahren. Dazu soll der Begriff der kosmetischen Chirurgie und die dafür notwendige fachärztliche Ausbildung genau definiert und die Berufsbezeichnung geschützt werden. Bisher kann in Deutschland jeder zugelassene Arzt Schönheitsoperationen auch ohne eine entsprechende Weiterbildung anbieten.
Union und SPD hatten bereits Ende 2007 während ihrer Koalition einen Vorstoß unternommen, um Teenager vor den Gefahren von Schönheitsoperationen zu schützen. Am Ende kam es jedoch unter anderem aus Zeitgründen nicht mehr zu einer Gesetzesinitiative.
Blockade der FDP
Einen weiteren Versuch startete die Union im vergangenen Jahr mit der FDP. Die Liberalen stoppten die Pläne jedoch mit dem Verweis darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium nicht zuständig sei.
Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht sei rechtlich nicht möglich. Die FDP machte auch geltend, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen schwierig sei. Union und SPD halten dies aber für lösbar. Piercings oder Tätowierungen bei Minderjährigen sollen auch nach einem Operationsverbot erlaubt bleiben.