Klage von Heckler & Koch Klage von Heckler & Koch: Bund muss sofort über G36-Export entscheiden

Berlin - Schlappe für die Bundesregierung: Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) darf die Entscheidung über einen Export von Bauteilen des Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien nicht länger hinauszögern. Das Verwaltungsgericht Frankfurt folgt damit der Untätigkeitsklage des Waffenherstellers Heckler & Koch, der seit mehr als zwei Jahren auf eine Ausfuhrgenehmigung wartet. Das Unternehmen hatte den Bund im August des vergangenen Jahres wegen des offenen Antrags von Dezember 2013 verklagt.
Bei der Urteilsverkündung am Donnerstag argumentierte das Gericht, dass es für ein weiteres Zuwarten keine Gründe gebe und eine Entscheidung gefällt werden müsse. „Es kann aber auch sein, dass die negativ ausfällt“, begründete Richter Rainald Gerster das Urteil. Einen Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Geschäfts zu verurteilten, wies das Gericht damit ab. Es liege nicht im Aufgabenbereich des Gerichtes, eine politische Entscheidung zu treffen. Ob das Urteil rechtskräftig ist, bleibt aber offen: Eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich.
Heckler & Koch hatte argumentiert, dass der Bund die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien bei Vertragsschluss im Jahr 2008 als akzeptabel eingestuft habe. Schon 2006 sei dem Unternehmen die Ausfuhr von Komponenten und Ersatzteilen zugesichert worden. Die Entscheidung hatte allerdings ein anderes Kabinett getroffen: die erste schwarz-rote Bundesregierung, zuständiger Minister war damals Michael Glos (CSU). Der heutige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Haus Waffenexporte genehmigen muss, hält die Entscheidung für falsch – und ließ die Entscheidung über eine Bauteil-Nachlieferung deshalb unbeantwortet. Für die Rüstungsfirma hindert die Regierung das Unternehmen dadurch an der Erfüllung des Vertrages, obwohl sich an der Lage in der Region nichts geändert habe. Die Anwälte sagten, dass eine Entscheidung wegen eingegangener Pflichten seitens des Unternehmens nicht über Jahre verschleppt werden dürfe.
Auftrag im Wert von über 530.000 Euro
Vertreter des Bafa drängten dagegen darauf, dass zunächst die regionale Sicherheitslage im Nahen Osten weiter beobachtete werden müsse. Das Unternehmen habe keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung, das G36 könne auch in andere Länder exportiert werden. In Saudi-Arabien gibt es eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Das Unternehmen bezifferte den Wert des Auftrags auf rund 537.000 Euro.
Das Bundeswirtschaftsministerium will nun die Begründung des Urteils prüfen und eine schnelle Entscheidung fällen, die Heckler & Koch dann mitgeteilt werde. Aus Ministeriumskreisen ist zu hören, dass sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bereits seit längerem für eine Ablehnung des Antrags einsetzt. Allerdings habe sich die Union bislang stets dagegen gesperrt. Nach dem Gerichtsentscheid wolle Gabriel die Anträge nun schnell ablehnen, hieß es.
Das Bundeswirtschaftsministerium war zuletzt vor allem wegen der dortigen Menschenrechtslage für Exporte von Waffen- und Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien in die Kritik geraten. Die Monarchie auf der arabischen Halbinsel ist unter anderem in den Konflikt im benachbarten Jemen involviert. Erst im März hatte die Bundesregierung neue Millionengeschäfte mit Saudi-Arabien, dem Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten genehmigt. Im Zuge dessen wurden 23 zivile Hubschrauber mit militärischen Einbauten nach Saudi-Arabien geliefert. Das Ministerium betont allerdings, dass die aktuelle Bundesregierung keinerlei Export-Genehmigungen für G36-Gewehre nach Saudi-Arabien erteilt hat.