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«Kalifatsstaat» «Kalifatsstaat»: Verwaltungsrichter bestätigen das Verbot

27.11.2002, 10:31
Bundesverwaltungsgericht. (Foto: dpa)
Bundesverwaltungsgericht. (Foto: dpa) dpa

Leipzig/dpa. - Damit bestätigte das höchste deutsche Verwaltungsgericht dasVerbot in ersten und letzter Instanz. Laut Urteil könnenReligionsgemeinschaften verboten werden, wenn sie sich in«kämpferisch-aggressiver Weise» gegen die Demokratie, den Rechtsstaatoder die Verbürgung der Menschenwürde als Grundelement derverfassungsgemäßen Ordnung richten. «Dies ist hier der Fall», sagteder Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer.

Das Verbot erstreckt sich auch auf eine Reihe vonTeilorganisationen des «Kalifatsstaates». Drei von ihnen mitinsgesamt rund 180 Mitgliedern hatten ebenfalls vor dem oberstenVerwaltungsgericht geklagt.

Die radikal-islamische Organisation versteht sich laut Urteil alsreal existierender Staat mit eigener Staatsgewalt unter der Führungdes Kalifen. Seine Grundlage sei ausschließlich der Wille Allahs inder Auslegung Metin Kaplans und daher mit der demokratischen undrechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar, begründete Bardenhewer dieEntscheidung.

Im Unterschied zu anderen Religionsgemeinschaften beanspruche dieradikal-islamische Organisation auch in Deutschland das Recht zuGewaltanwendung. Dies ergebe sich aus Verlautbarungen der in Kölnansässigen Organisation. Vor allen Dingen werde dieser Umstand aberdurch die Verurteilung Metin Kaplans durch das OberlandesgerichtDüsseldorf im November 2000 zu vier Jahren Haft bestätigt.

«Die verfassungsfeindliche Tätigkeit des "Kalifatsstaates" undseiner Teilorganisationen lässt sich nicht anders als durch Verbotbeenden», sagte Bardenhewer. Ansonsten sei zu befürchten, dassMitglieder des «Kalifatsstaates» ihre Vorstellungen mit Gewalt undauch im Widerstand zur deutschen Staatsgewalt durchsetzten.