Justiz Justiz: Häftlinge in Hamburg nackt gefesselt

Hamburg/dpa. - Ein Rechtsanwaltwirft der Behörde darin vor, eine Verfügung erlassen zu haben, nachder randalierende Häftlinge zwangsweise zu entkleiden seien. DerSprecher der Justizbehörde, Carsten Grote, wies den Vorwurf zurück.Es habe aber zwei Zwangsentkleidungen mit Fesselung im Sommer 2005gegeben. Die Möglichkeit dazu ergebe sich aus demStrafvollzugsgesetz.
«Es gibt keine Anweisung der Justizbehörde, wonach Gefangeneentkleidet zu fesseln sind. Dieser Vorwurf ist unhaltbar und falsch»,sagte der Sprecher. Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs könnten alsletztes Mittel angewendet werden, wenn die Gefahr bestehe, dass derGefangene sich selbst oder Bedienstete gefährde. «Die Fesselung mitEntkleidung ist eine absolute Ausnahme.» In besonderen Ausnahmefällensei es geboten, die Gefangenen zu entkleiden, um festzustellen, obsie gefährliche Gegenstände verstecken. In den beiden genanntenFällen ließen sich die Gefangenen anschließend nicht neu anziehen.Daher hätten die Beamten sie jeweils mit einer Decke zugedeckt.
Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Dressel kritisierte, essei rechtswidrig, einen entkleideten Gefangenen zu fesseln. Nur eineder beiden Maßnahmen zur Zeit sei zulässig. Die Vorwürfe seien«äußerst schwerwiegend in einer Zeit, in der weltweit über dieBehandlung von Häftlingen diskutiert wird», sagte er vor demHintergrund der Kritik am Umgang von US-Soldaten mit irakischenGefangenen.