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Justiz Justiz: Gesetz regelt die Form der Sterbehilfe

Von mira gajevic 29.08.2012, 17:14

Berlin/MZ. - Angehörige und andere nahestehende Menschen von Sterbewilligen müssen aber auch künftig nicht befürchten, wegen Beihilfe belangt zu werden. Das heißt, der Ehefrau, die ihren todkranken Mann in das Hotel fährt, wo er sich mit Hilfe eines Sterbehelfers umbringt, droht keine Anklage.

Angehörige oder enge Freunde des Sterbenden, die er als Stütze in dieser letzten existenziellen Krise seines Lebens bei sich wissen wolle, "verdienen in der Regel unseren Respekt, jedenfalls keine Strafandrohung", begründete Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Straffreiheit. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne deshalb keine Rede sein, betonte die FDP-Politikerin. Anders als noch im Referentenentwurf werden in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht mehr Ärzte und Pflegekräfte als Beispiele für nahestehende Personen genannt. Dies hatte zu einem Proteststurm von Ärzten und Kirchenvertretern geführt, die darin eine neue Rechtsgrundlage für Ärzte als Sterbehelfer sahen. Trotz der Änderung geht Gegnern aber auch der jetzige Entwurf nicht weit genug. Zahlreiche Unionspolitiker fordern, auch die geschäftsmäßige, auf Wiederholung ausgerichtete Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe zu stellen.

Konkret betrifft das geplante Verbot bislang nur zwei Vereine in Deutschland: Die Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der Patienten bei der Selbsttötung begleitet - ohne Honorar zu nehmen, aber dafür kassiert er Mitgliedsbeiträge für seinen Verein. 2010 und 2011 will der Verein 48 Menschen beim Suizid begleitet haben. Und Dignitas Deutschland in Hannover. Der Verein leistet nach eigenen Angaben aber keine Sterbehilfe und vermittelt diese auch nicht.

Der Berliner Rechtsanwalt von Dignitas Deutschland, Dieter Graefe, nannte die Verbotspläne deshalb einen Phantomkrieg. "Das ist absurd. Es wird unterstellt, dass durch Suizidbeihilfe erhebliche Gewinne erzielt werden können. Beide Institutionen erzielen überhaupt keine Gewinne, und betreiben schon deshalb keine gewerbsmäßige Sterbehilfe", sagte Graefe. Ziel von Dignitas Deutschland sei die Rechtsfortbildung und die Beratung von Mitgliedern beim Schreiben und Durchsetzen von Patientenverfügungen. Dieter Graefe kündigte gleichwohl eine Klage gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht an. "Wir halten es für verfassungswidrig, denn wenn etwas wie die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig ist, kann man es nicht plötzlich verbieten, nur weil es gewerbsmäßig ist", so Graefe. Sorgen, dass Dignitas Deutschland jetzt verboten wird, hat der Jurist daher nicht. "Ein solches Verbot wäre offensichtlich rechtswidrig."