1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. In der Regel mit Ausnahmen: In der Regel mit Ausnahmen: Fragen und Antworten zum Mindestlohn

In der Regel mit Ausnahmen In der Regel mit Ausnahmen: Fragen und Antworten zum Mindestlohn

Von Karl Doemens 03.04.2014, 08:21
Graffiti: "Mindestlohn für alle, jetzt! 8,50" steht auf einem Gehweg.
Graffiti: "Mindestlohn für alle, jetzt! 8,50" steht auf einem Gehweg. dpa Lizenz

Berlin/MZ - Nach einigem koalitionsinternen Gerangel hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Mindestlohn gebilligt. Das 67-seitige Paragrafenwerk ist das wichtigste Vorhaben der SPD. „Ab jetzt ist Arbeit keine Ramschware mehr“, so das Fazit von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die an mehreren Stellen von ihren ursprünglichen Plänen abweichen musste. Wichtige Fragen und Antworten:

Nach Angaben des Ministeriums sind rund vier Millionen Menschen betroffen. Grundsätzlich soll ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland flächendeckend ein Mindestlohn gelten. Ab 2017 muss in allen Branchen pro Stunde wenigstens 8,50 Euro gezahlt werden. Für ehrenamtlich Tätige gibt es keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, auch nicht für Auszubildende. Um mögliche Fehlanreize für Jugendliche zur Aufnahme einer besser bezahlten Hilfstätigkeit statt einer Lehre auszuschließen, führte Nahles zudem eine Altersgrenze von 18 Jahren ein.

Ursprünglich sah das Gesetz eine sehr strenge Regelung vor. Nun sind Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung unbegrenzt von der Regelung ausgenommen. Zudem gilt der Mindestlohn auch nicht für freiwillige Praktika von Schülern und Studenten bis zu sechs Wochen. Allerdings darf man nur einmal bei demselben Arbeitgeber hospitieren.

Für sie ist eine tarifliche Regelung im Gespräch, die bis Ende 2016 ein Unterschreiten des Mindestlohns erlauben würde.

Auch für sie gilt im Prinzip der Mindestlohn, der auf eine durchschnittliche gearbeitete Stunde bezogen wird. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes will Nahles mit Branchen, die besondere Probleme haben, noch intensive Gespräche führen und Hilfestellungen geben.

Kleinere Anpassungen im Laufe der parlamentarischen Beratung sind bei einem derart umfangreichen Reformvorhaben normal. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 21 oder 25 Jahren, wie sie die Wirtschaft fordert, lehnt die Ministerin aber ebenso entschieden ab wie Ausnahmen für ganze Branchen.

Eine von Arbeitgebern und –nehmern paritätisch besetzte Kommission mit einem gemeinsamen Vorsitzenden. Sie soll sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Vorjahres beziehungsweise der beiden Vorjahre orientieren.

Im Juni soll es im Bundestag eingebracht und dort am 4. Juli verabschiedet werden. Der Bundesrat soll Mitte September zustimmen. Dann könnten die Bestimmungen am 1. Januar 2015 in Kraft treten.