Salafisten-Prediger Ibrahim Abou-Nagie: Der Salafistenprediger blamierte die Kölner Justiz

Berlin - Der bärtige Mann, der im Unterrichtsraum vor Kindern und Jugendlichen steht, spricht von Verrätern und der Hölle. Wenn ein Christ der Bibel folge oder ein Jude der Thora: „Kommt der ins Paradies? Niemals, der kommt für ewig in die Hölle“, sagt Ibrahim Abou-Nagie den Mädchen und Jungen. Denn der Koran, den Allah herabgesandt habe für die gesamte Menschheit, lösche „alle vorherigen Bücher“. Und ein muslimischer Prediger, der Christen "frohe Weihnachten" wünscht, was ist der? „Das ist ein Verräter“, geifert Abou-Nagie. „Seine Tochter wird später einen deutschen Freund haben. Und er kann ihr nicht sagen, dass er ein Ungläubiger ist."
Das „Unterrichts-Video“, veröffentlicht auf der Internet-Plattform „Youtube“, wurde 2012 im Kölner Stadtteil Porz aufgenommen. Monatelang, jeweils samstags, hatte der Islamist für etwa eine Stunde vor Schülern in Räumen eines Elternvereins gesprochen. Dies war eine von vielen Aktivitäten, mit denen Abou-Nagie über Jahre hinweg immer wieder mehr oder weniger offen für sein extremistisches Weltbild geworben hat.
Sein Netzwerk „Die wahre Religion“ hat der gebürtige Palästinenser, der nach eigenen Angaben 1982 im Alter von 18 Jahren nach Deutschland kam, 2005 gegründet. Anfangs ging es, oft auch gemeinsam mit dem salafistischen Prediger-Konvertiten Pierre Vogel, in erster Linie um Seminare und Vorträge, die im Internet verbreitet wurden. Bundesweite Bekanntschaft erlangte Abou-Nagie 2011 durch die Koran-Verteilungsaktion „Lies!“ mit Informationsständen und Spenden-Sammelaktionen in zahlreichen deutschen Städten. Der 52-Jährige war nach Informationen aus Sicherheitskreisen vom Dienstag während der Durchsuchungsaktionen nicht in Deutschland. Ermittler vermuteten ihn zuletzt in Malaysia, wo er angeblich auch eine Koran-Verteilaktion starten wolle, um IS-Kämpfer anzuwerben.
Im Februar 2016 ist Abou-Nagie vom Amtsgericht Köln wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden, weil er unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von rund 53.000 Euro für sich und seine Familie kassiert hatte. Für seine Hasspredigten jedoch wurde er nie belangt. Bei früheren Ermittlungen hatte sich die Köln Justiz sogar bis auf die Knochen blamiert. So mussten die Ermittler ein Verfahren gegen den Prediger einstellen, in dem es um einen angeblichen Tötungsaufruf im Internet ging. Laut Anklage hatte Abou-Nagie in einem Youtube-Video gesagt, „dass derjenige, der nicht bete und dazu dreimal aufgefordert“ werde, getötet werden müsse und jeder gläubige Muslim das Recht dazu habe. Doch als es im Januar 2012 zum Prozess vor dem Amtsgericht Köln kommen sollte, wurde festgestellt, dass die strafrechtlich relevanten Sätze auf der Beweis-CD überhaupt nicht zu hören waren. Wie es zu der Panne kommen konnte, wurde nie aufgeklärt.