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Hochschulen Hochschulen: Mögliche Studiengebühren in den Bundesländern

26.01.2005, 10:02

Berlin/dpa. - SPD-geführte Länder wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wollen dagegen weiterhin ein gebührenfreies Erststudium innerhalb einer gewissen Zeitspanne garantieren. Planungen und gegenwärtiger Rechtszustand im Länder-Überblick:

BADEN-WÜRTTEMBERG ist der Vorreiter in der Gebührendebatte. Als erstes Bundesland hatte es bereits vor Jahren schon Bummelgebühren in Höhe von 510 Euro pro Halbjahr bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als vier Semestern eingeführt. Solche Langzeitgebühren waren nach Bundesrecht schon immer möglich.

BAYERN will jetzt sofort Gebühren für alle einführen. Bisher, werden diese erst bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als drei Semestern verlangt. Für einkommensschwache Studenten sind - ähnlich wie in Baden-Württemberg - verzinsbare Darlehen geplant. Noch im Bundestagswahlkampf 2002 hatte sich Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) als Kanzlerkandidat der Union gegen Studiengebühren ausgesprochen.

BERLIN erhebt keine Studiengebühren. Die Einführung von Langzeitgebühren war im Frühjahr 2004 am Widerstand der PDS gescheitert.

BRANDEBURG will das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter gebührenfrei lassen - auch in den aufeinander aufbauenden Bachelor- und Masterstudiengängen.

BREMEN plant - wie andere SPD-Länder - ein Studienkontenmodell. Das heißt: Das Erststudium bleibt bis zum Masterabschluss in der Regelstudienzeit plus einige weitere Semester kostenlos. Dann werden Langzeitgebühren von etwa 500 Euro pro Semester fällig.

HAMBURG will Studiengebühren für alle einführen und strebt zugleich eine Darlehensregelung an, bei der auch Bafög nur noch als zu verzinsender und vollständig zurückzuzahlender Kredit gewährt wird.

HESSEN möchte zwar Gebühren einführen, stößt aber auf rechtliche Probleme. Laut Landesverfassung sind Schul- und Hochschulbesuch «unentgeltlich». Die Erhebung eines «angemessenen Schulgeldes» setzt nach der Verfassung ein ausreichendes Einkommen der Eltern voraus.

MECKLENBURG-VORPOMMER will auch weiterhin nur für Weiterbildung den Hochschulen gestatten, Gebühren zu erheben. Das Erststudium soll bis zum Master gebührenfrei bleiben.

NIEDERSACHSEN möchte künftig vom ersten Semester an Gebühren erheben. Bisher gilt das nur bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als vier Semestern.

NORDRHEIN-WESTFALEN will auch weiterhin das Studium bis zum Master gebührenfrei lassen. Langzeitstudenten sollen hingegen bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit zahlen. Die SPD wirbt im Landtagswahlkampf für diese Studienkontenregelung.

RHEINLAND-PFALZ will ebenfalls bei diesem Studienkontenmodell bleiben - das auch dort entwickelt wurde. Erwogen wird die Beschränkung auf Landeskinder, weil ein nicht zu finanzierender Studentenansturm aus Gebührenländern befürchtet wird.

SAARLAND hat bereits im neuen Gesetz Gebühren für alle vorgesehen und musste das Urteil abwarten.

SACHSEN wird voraussichtlich das Studienkontenmodell übernehmen. Für die Weiterbildung wird hingegen Kostenersatz verlangt.

SACHSEN-ANHALT ist für generelle Studiengebühren offen. Bisher werden nur von Langzeitstudenten vom fünften zusätzlichen Semester an Gebühren verlangt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN hat bisher Gebühren nur für Weiterbildung erhoben, die den Hochschulen zufallen. Ein Finanzmodell mit Garantie für ein gebührenfreies Erststudiums ist im Gespräch.

THÜRINGEN ist zwar grundsätzlich für Studiengebühren vom ersten Semester an offen. Eine Einführung sei aber frühestens in der nächsten Wahlperiode von 2009 an geplant.