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Hintergrund Hintergrund: Rentenreform 2004 - Das rot-grüne Gesetz

11.03.2004, 14:49

Berlin/ddp. - Drei Jahre nach der Riesterreform hat die rot-grüne Koalition am Donnerstag im Bundestag erneut eine Rentenreform verabschiedet. Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen zukunftsfest zu machen. Die Nachrichtenagentur ddp gibt einen Überblick über die Neuerungen:

Die BEITRÄGE zur Rentenversicherung sollen von derzeit 19,5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf höchstens 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf maximal 22 Prozent des Bruttolohns steigen.

Gleichzeitig wird ein MINDESTNIVEAU bei den Rentenzahlungen festgelegt. 2020 soll dieses Niveau mindestens 46 Prozent und im Jahr 2030 mindestens 43 Prozent des bereinigten Bruttolohns betragen. Dabei werden vom Lohn die Sozialabgaben, nicht aber Steuern abgezogen. Für die Berechnung des Rentenniveaus wird der so genannte Eckrentner zugrunde gelegt, der 45 Jahre lang durchschnittliche Beiträge bezahlt hat. Eine ZUSATZKLAUSEL sieht darüber hinaus vor, dass die Regierung in einem ab 2008 regelmäßig zu erstellenden Bericht Vorschläge machen muss, wie auch nach 2020 ein Niveau von 46 Prozent gehalten werden kann, wenn dies abzusinken droht.

In die Rentenformel wird ein NACHHALTIGKEITSFAKTOR eingebaut, wie ihn die Rürup-Kommission vorgeschlagen hat. Dabei wird die wachsende Zahl von Rentnern mit der sinkenden Anzahl von Beitragszahlern in Relation gesetzt. Dadurch fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Der Faktor ähnelt dem demographischen Faktor der alten Bundesregierung, den Rot-Grün nach dem Regierungswechsel 1998 wieder abgeschafft hatte.

Die Koalition will zudem den Trend zur FRÜHVERRENTUNG STOPPEN. Künftig sollen Arbeitnehmer nicht schon mit 60, sondern erst mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Die Altersgrenze wird zwischen 2006 und 2008 schrittweise angehoben. Versicherte, die bis Ende dieses Jahres bereits die vorzeitige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder am 31. Dezember arbeitslos sind, genießen Vertrauensschutz.

Die AKADEMIKERRENTEN werden gekürzt, indem Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Ermittlung der Rentenhöhe nicht mehr angerechnet werden. Allerdings gilt eine vierjährige Vertrauensschutzregelung. Bisher bekommt jeder Arbeitnehmer für seine Ausbildungszeit pauschal drei Beitragsjahre angerechnet, was rund 50 Euro im Monat ausmacht. Für Zeiten einer Ausbildung an Schulen mit überwiegend berufsbildendem Charakter sowie für berufsvorbereitende Maßnahmen bleibt es bei der Höherberechnung.

Die so genannte SCHWANKUNGSRESERVE der Rentenversicherung muss bis spätestens 2009 auf 1,5 Monatsausgaben aufgestockt und in eine «Nachhaltigkeitsrücklage» umgewandelt werden. Die Finanzrücklage soll helfen, in konjunkturell schlechteren Zeiten Engpässe auszugleichen. In diesem Jahr muss die «eiserne Reserve» nur 0,2 Prozent einer Monatsausgabe betragen.

Der zweite Teil der langfristigen Rentenreform wird in einem Gesetz von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geregelt, das sich noch in den parlamentarischen Beratungen befindet. Es beschäftigt sich mit der NACHGELAGERTEN BESTEUERUNG von Alterseinkünften. Zudem soll die RIESTERRENTE attraktiver gemacht werden. Dieses Gesetz bedarf allerdings der Zustimmung des Bundesrates.