Hintergrund Hintergrund: «Gespaltener Senat» im Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe/dpa. - Im Fußball bedeutet Vier zu Vier unentschieden -im Bundesverfassungsgericht gibt es dagegen auch bei einem«gespaltenen Senat» einen Sieger. Denn die Regeln des höchstendeutschen Gerichts haben auch für Pattsituationen Vorsorge getroffen.Bringen die acht Richter eines Senats keine Mehrheit zu Stande, dannwird die Klage abgewiesen - auch der Vorsitzende hat nur eine Stimme.«Bei Stimmengleichheit kann ein Verstoß gegen das Grundgesetz odergegen sonstiges Bundesrecht nicht festgestellt werden», heißt es inParagraf 15 des Verfahrensgesetzes. Grund ist eine gewisse Achtungvor dem demokratisch gewählten Parlament: Gesetze der gewähltenVolksvertreter dürfen nur mit einer Senatsmehrheit gekippt werden.