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Hintergrund Hintergrund: Die Wehrpflicht seit 1957

03.06.2003, 19:04

Berlin/dpa. - Seit 1957 sind in der Bundesrepublik Deutschland Männer vom 18. Lebensjahr an zum Wehrdienst verpflichtet - genau so alt ist auch der Streit um seine Dauer.

Zunächst mussten die Rekruten in der Bundeswehr 12 Monate dienen. Nach dem Mauerbau wurde der Grundwehrdienst 1962 zunächst auf 15, dann auf 18 Monate verlängert. Diese Dauer hatten Militärexperten schon 1956 vor dem Verteidigungsausschuss des Bundestages gefordert.

Auch in der damaligen DDR wurde nach dem Mauerbau im Januar 1962 die Wehrpflicht eingeführt, mit einer Grundwehrzeit von ebenfalls 18 Monaten.

In der Bundesrepublik betrug die Wehrpflicht von 1973 an wieder 15 Monate. Mit der Verkürzung sollte erreicht werden, dass möglichst alle zum Wehrdienst taugenden Männer eines Jahrgangs einberufen werden und die Wehrgerechtigkeit sich verbessert.

13 Jahre später, 1986, wurde die Verlängerung auf 18 Monate zwar beschlossen - um sicherzustellen, dass trotz bevorstehender geburtenschwacher Jahrgänge die Präsenzstärke der Bundeswehr gehalten wird. Die Verlängerung trat aber nie in Kraft, offiziell wurde sie 1989 ausgesetzt.

Kurz vor der Wiedervereinigung, im September 1990, wurde dann wieder eine Verkürzung der Wehrpflicht beschlossen - von 15 auf 12 Monate. In der DDR war der Pflichtdienst bereits im Mai des selben Jahres von 18 auf 12 Monate herabgesetzt worden. Von 1996 an wurde die Dauer der Wehrpflicht noch stärker reduziert, auf 10 Monate.

Seit Januar 2002 beträgt der Pflichtdienst nur noch 9 Monate. Von insgesamt rund 291 000 Bundeswehrsoldaten im April 2003 leisteten nach Angaben des Verteidigungsministeriums rund 75 000 ihren Pflichtdienst.