Hintergrund Hintergrund: Das Mindestrentenniveau - und wie man es berechnet
Berlin/ddp. - Das Mindestrentenniveau liegt nach derzeitiger Berechnungsformel bei 67 Prozent. Wird diese Marke unterschritten, muss der Gesetzgeber gegensteuern und etwa das Rentenalter anheben, den Rentenbeitrag anheben oder den Bundeszuschuss an die Rentenkassen erhöhen.
Für die Berechnung des Rentenniveaus wird der so genannte Eckrentner zugrunde gelegt. Dieser hat 45 Jahre lang jeweils den Durchschnittsbeitrag eingezahlt. Zieht man von der Bruttorente des Eckrentners die durchschnittlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die durchschnittlich gezahlten Steuern je Rentner ab, so ergibt sich die Standardnettorente. 2002 lag diese bei rund 69 Prozent eines durchschnittlichen Nettolohns.
Da Renten künftig stärker besteuert werden und jeder Rentenjahrgang unterschiedlich stark besteuert wird, ist die Berechnung einer herkömmlichen Standardrente nach Steuern nicht mehr möglich. Das neue Nettorentenniveau errechnet sich demnach, indem von einer Standardbruttorente lediglich die Sozialbeiträge des Rentners, nicht aber die Steuern abgezogen werden.
Für den Eckrentner lag dieses Rentenniveau vor Steuern im vergangenen Jahr bei 56,5 Prozent seines letzten Verdienstes (nach Abzug von Sozialbeiträgen und vor Steuern). Das Mindestrenteniveau liegt nach dieser modifizierten Nettorente derzeit bei rund 53 Prozent und soll nach dem Willen der Regierung bis 2020 höchstens auf 46 Prozent und bis 2030 höchstens auf 43 Prozent sinken.