Hartz IV-Familien Hartz IV-Familien: Kinder dürfen Geldgeschenke der Oma behalten

Kassel/dapd. - Erst nach derVerhandlung am Dienstag in höchster Instanz vor demBundessozialgericht in Kassel steht fest: Die drei jungen Menschenmüssen die insgesamt 570 Euro, die ihnen ihre Oma zum Geburtstag undzu Weihnachten überwiesen hatte, nicht ans Jobcenter abgeben.
Die Behörde hob die Rückforderungsbescheide noch in derVerhandlung auf, nachdem das Gericht auf formale Fehler hingewiesenhatte. Zudem gelten Geldgeschenke, die ihm Rahmen des Üblichenbleiben, seit der jüngsten Hartz-IV-Reform im April 2011grundsätzlich nicht mehr als Einkommen.
Aktenzeichen: B 14 AS 74/10 R