Haftentschädigung Haftentschädigung: Opferrente für 38.000 frühere DDR-Häftlinge
Berlin/dpa. - Knapp 38.000 frühere politische DDR-Häftlingebekommen derzeit eine Opferrente. Seit Einführung der Pension vorknapp fünf Jahren haben Bund und Länder dafür rund 461 Millionen Eurobereitgestellt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab.Zwar werden noch Anträge gestellt, die Zahl geht in den Ländern aberdeutlich zurück. Für Kritik sorgt weiter, dass die Opferrente nichtallen Betroffenen in voller Höhe zu Gute kommt.
Die meisten Anträge wurden in Sachsen bewilligt - hier beziehenrund 9.900 SED-Opfer die monatliche Pension von maximal 250 Euro. InBerlin bekommen etwa 7.400 Menschen die SED-Opferrente. In Brandenburgwird sie an rund 5.800 Menschen ausgezahlt, in Sachsen-Anhalt an etwa5.700 und in Thüringen an 5.300 Betroffene. In Mecklenburg-Vorpommernerhalten rund 3.800 frühere politisch Verfolgte die Pension.
Um die Rente für Opfer des SED-Regimes war jahrelang im Bundestaggerungen worden. Sie gilt seit Ende August 2007. Anfangs gab es einenAntragsstau, die Behörden kamen mit der Bearbeitung kaum hinterher.Mit 120 Millionen Euro insgesamt wurde in Sachsen das meiste Geld fürdie SED-Opferrente zur Verfügung gestellt, gefolgt von Berlin mitetwa 102 Millionen Euro. In Thüringen wurden bislang 74 MillionenEuro ausgezahlt, in Sachsen-Anhalt 71 Millionen, in Brandenburg 54sowie in Mecklenburg-Vorpommern rund 40 Millionen Euro.
Die Rente steht Menschen zu, die in der DDR mindestens 180 Tageaus politischen Gründen inhaftiert waren. Die besondere Zuwendung fürHaftopfer kann nicht gepfändet, nicht übertragen oder vererbt werden.
Die Pension wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet,jedoch auf Einkommen. Alleinstehende dürfen demnach nicht mehr als1.122 Euro netto im Monat verdienen, um die volle Opferrente zuerhalten. Was darüber liegt, wird von der Pension abgezogen. Beiverheirateten oder in Partnerschaften lebenden früheren Häftlingenist die Einkommensgrenze des Antragstellers bei 1.496 Euro festgelegt.
An der Begrenzung gibt es weiter Kritik. Die Opferrente solle eineAnerkennung für das aufrechte Handeln von Menschen sein, die zuUnrecht verfolgt wurden, sagte Silke Klewin, Leiterin der sächsischenGedenkstätte Bautzen. «Da ist es absurd, das vom Einkommen abhängigzu machen.» Für Mecklenburg-Vorpommern unterstrich die Beauftragtefür die Stasi-Unterlagen, Marita Pagels-Heineking, die Begrenzung seiden früheren Gefangenen kaum zu vermitteln.
Die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Thüringen,Hildigund Neubert, betonte, viele ehemalige Häftlinge seien wegenihrer prekären Lage dringend auf die Unterstützung angewiesen. DieBeauftragte findet, dass weitere Opfergruppen in die Rente einbezogenwerden sollten. «Menschen, die nicht inhaftiert waren, aber trotzdemvon der Stasi malträtiert wurden oder aus politischenGründen von der Schule geworfene Schüler fallen durchs Raster.»
Immer wieder kommt es auch vor, dass frühere Stasi-Mitarbeitereine Opferrente beantragen. In Brandenburg wurden nachGerichtsangaben mehr als 200 Anträge wegen Zusammenarbeit mit derDDR-Staatssicherheit abgelehnt.
Die Opferrente können auch DDR-Heimkinder beantragen, die auspolitischen Gründen in Kinderheime oder Jugendwerkhöfe eingewiesenwurden. Voraussetzung ist eine strafrechtliche Rehabilitierung. InSchwerin (Mecklenburg-Vorpommern) hieß es, gerade frühere Heimkinderlägen oft unter den 180 Tagen, so dass sie keine Opferrente bekommen.«Ich plädiere für eine Härtefallregelung», sagte dieLandesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marita Pagels-Heineking.