Gruppe Freital Gruppe Freital: Richter verkünden das Urteil - Lange Haftstrafen für rechtsextreme Gruppen

Dresden - War es Terrorismus oder nicht? Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden und gegen die Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe Freital" lange Gefängnisstrafen verhängt.
Die beiden Rädelsführer, Timo S. und Patrick F., müssen für zehn und neuneinhalb Jahre hinter Gitter. Die anderen sechs Angeklagten, darunter einer Frau, bekamen Strafen von mindestens vier Jahren Haft. Das Gericht verurteilte die Neonazis im Alter zwischen 20 und 40 Jahren wegen mehrerer Sprengstoffanschläge, versuchten Mordes, Beihilfe dazu und wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Terrorismus - genau darum war es gegangen in dem ein Jahr dauernden Prozess, der vor den Stadttoren Dresdens in einer zum Hochsicherheitssaal umgebauten Flüchtlingsunterkunft über die Bühne ging: War das schon Terrorismus, was sich in Freital abgespielt hatte? So sah es die Bundesanwaltschaft. Oder spontane Wut und Hass auf Fremde, die in nicht so schlimmer Gewalt endeten? So die Verteidiger und etliche Freitaler.
Klares Urteil nach 74 Verhandlungstagen
Das Gericht entschied nach 74 Verhandlungstagen eindeutig: rechter Terrorismus. Auch wenn die Entwicklung vom unauffälligen Bürger zum gesetzlosen Bombenleger im Sommer 2015 rasend schnell abgelaufen sein muss.
Von jetzt auf gleich hatten sich Menschen in einem unvorstellbaren Ausmaß radikalisiert: Am Tage waren sie alle normale Bürger. Busfahrer der eine, Pizzabote der andere, ein Koch, ein Lagerarbeiter, ein Altenpfleger, einer arbeitslos. Maria K., die einzige Frau in der Gruppe, hat Goldschmiedin gelernt.
Abends ließen sie ihrem Hass freien Lauf. Sie chatteten, verspotteten Flüchtlinge und Ausländer als „Bimbos“ und „Kanaken“, die man „aufknüpfen“ sollte. Man verabredete sich an der Tankstelle, einer fuhr nach Tschechien und kaufte illegale Böller, man bastelte daraus Sprengsätze, man benutzte sie, sprengte Briefkästen, ein Auto, schließlich Anschläge auf zwei Flüchtlingsunterkünfte, das örtliche Büro der Linken, ein alternatives Wohnprojekt in Dresden.
Mehr als 100 Zeugen wurden angehört
Kennengelernt hatten sich die Angeklagten im Sommer 2015, als sie schimpfend vor dem ehemaligen Hotel Leonardo in Freital standen und die ankommenden Flüchtlinge zum Teufel wünschten. Das war die Zeit, als an manchen Orten in Sachsen Wut und Fremdenhass überkochten.
Es dauerte nicht lange und aus acht wütenden Normalbürgern, die meisten ohne Vorstrafen, waren gefährliche Feierabendterroristen geworden. „Die Geschwindigkeit der Radikalisierung in den Methoden, in der Bereitschaft, schwerste Verletzungen, ja sogar den Tod der politischen Gegner und Geflüchteten in Kauf zu nehmen, das ist tatsächlich erschreckend“, hat es Alexander Hoffmann, ein Anwalt der Nebenkläger, einmal während des einjährigen Prozesses beschrieben.
Die Angeklagten haben die Taten als solche nie bestritten. Fünf Sprengstoffanschläge wurden ihnen zur Last gelegt. Für die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die den sächsischen Staatsanwälten 2016 die Ermittlungen wegen der Bedeutung des Falles aus den Händen nahm, war nach den 74 Verhandlungstagen, mehr als 100 Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten sowie eigenen Sprengstoff-Versuchen klar: „Diese Vereinigung hatte es darauf angelegt, Tötungsdelikte zu begehen“, so Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild. Sie wollten in und um Freital „ihre rassistische Ideologie gewaltsam durchsetzen“.
Haftstrafen zwischen fünf und elf Jahren
Im Grunde sei es großes Glück gewesen, dass niemand bei den Anschlägen ums Leben gekommen sei. Es sei nicht die Frage gewesen, ob Leute umkommen könnten, sondern wann es geschehen würde.
Die Ankläger hatten deshalb Haftstrafen zwischen fünf und elf Jahren für die Angeklagten gefordert. Für sie war erwiesen, dass die „Gruppe Freital“ als terroristische Vereinigung Tote in Kauf genommen habe.
Die Verteidiger hatten das immer bestritten und deutlich niedrigere Strafen verlangt. Dass die Gruppe eine terroristische Vereinigung sei, die Angst und Schrecken in der Kleinstadt bei Dresden verbreitet habe, das bestritten die Anwälte ebenso. Sie hätten mit ihren Sprengsätzen auch niemanden töten wollen. „Ich bezweifle schon, dass die Sachen, die in Freital passiert sind, vergleichbar sind mit dem Handeln des NSU, dem IS oder was auch immer“, meinte ein Verteidiger während des langen Prozesses.
Teile der örtlichen Politik sehen es ähnlich und halten das Entsetzen über die Vorfälle im Herbst 2015 für deutlich übertrieben. Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg (CDU) meinte dazu: „Es ist eine Handvoll, die das Treiben hier verrückt macht. Das darf man nicht schönreden, da darf man auch nicht weggucken. Man sollte es aber auch nicht überbewerten.“
Linken-Stadtrat zog nach Oberbayern
Michael Richter, der Linke-Stadtrat, dessen Auto in die Luft gesprengt wurde, lebt heute in Oberbayern. Er hat durch die Polizeiermittlungen erfahren, dass ihn die Neonazis observierten und durchaus planten, ihn mitsamt des Autos hochgehen zu lassen. „Das sind dann Dinge, wo man sagt, man sucht sich einen Job außerhalb von Sachsen", meinte Richter, der Ende Februar am 73. Verhandlungstag nach Dresden gekommen war, jenem Prozesstag, an dem sich einige, aber nicht alle Angeklagten entschuldigten.
„Rechtsextreme Gesinnung“, so hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung, sei die Grundlage aller Taten gewesen. Während die beiden Anführer zehn und neuneinhalb Jahre absitzen müssen, erhielt der zur Tatzeit gerade 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren. Die ehemalige Goldschmiedin Maria K. Bekam fünfeinhalb Jahre, die übrigen vier Männer Gefängnis zwischen fünf und acht Jahren.