Anschläge auf Flüchtlingsheime Gruppe Freital: Prozess gegen Rechtsextreme geht zu Ende - Anschläge auf Flüchtlingsheime

Dresden - Einige bedauerten, einige schwiegen. „Es tut mir leid“, meinte Patrick F., einer der Anführer gegen Prozessende. Sie habe niemanden diskriminieren wollen, sagte Maria K., die einzige Frau auf der Anklagebank. Sie wisse nämlich, wie das sei, da sie offen lesbisch lebe. Und Timo S., der Ideengeber der Bande? Er sagte gar nichts.
Ein spektakulärer Prozess geht am Mittwoch in Dresden zu Ende: Das Oberlandesgericht verkündet die Urteile gegen acht Angeklagte im seit einem Jahr laufenden Verfahren gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital". Der Prozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen am Stadtrand in einem ursprünglich als Flüchtlingsunterkunft geplanten Gebäudekomplex statt.
Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe fünf Anschläge im Sommer und Herbst 2015 auf Flüchtlingsheime und politische Gegner in Freital und Dresden vor. Sie hält die 20 bis 40 Jahre alten Angeklagten für rechtsextreme Gewalttäter und forderte Haftstrafen zwischen fünf und elf Jahren wegen versuchten Mordes und Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Das Motiv der rechtsextremen Gruppe sei Fremdenhass gewesen. Sie soll lebensgefährliche Sprengkörper an Fenster von Asylheimen montiert haben, die explodierten, als Menschen in den Wohnungen waren. Auch sollen sie Anschläge auf das Auto und das Büro des Linken-Stadtrates Michael Richter verübt haben. Richter ist aus Angst vor Anschlägen aus Freital nach Bayern gezogen. Die Verteidiger forderten niedrigere Strafen und nannten die Terrorismus-Vorwürfe „völlig überzogen“.
Angeklagte wollten „Klima der Angst“ schaffen
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft sollen die Rädelsführer Patrick F. für elf und Timo S. für zehn Jahre und neun Monate hinter Gitter. Für die übrigen sechs Angeklagten hatte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild Strafen zwischen neuneinhalb und fünf Jahren gefordert.
Die Gruppe habe ein „Klima der Angst“ in und um Freital schaffen wollen, so die Ankläger. Sie habe Ausländern und politischen Gegnern „das Recht abgesprochen, in Frieden zu leben“. Eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und auch nationalsozialistische Ideologie sei Grundlage aller Taten gewesen, deshalb handelte es sich dabei auch um Angriffe „auf das demokratische Grundprinzip“ mit dem Ziel, den „inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland“ zu stören.
„Reines Glück, dass am Ende niemand ums Leben gekommen ist“
Nach Auffassung der Ankläger war es reines Glück, dass am Ende niemand ums Leben gekommen ist. Als die Gruppe aufflog, sei „das Ende der Gewalt noch nicht erreicht“ gewesen. „Die Frage nach dem ersten Toten war keine Frage des Ob, sondern eine des Wann.“
Die Verteidiger wiederum bestritten, dass es sich um geplante Taten einer organisierten Gruppe gehandelt habe. Die „Gruppe Freital“ sei weder eine kriminelle noch eine terroristische Vereinigung gewesen. Deren Taten seien spontan abgelaufen, die Gruppe sei „derartig unhomogen" gewesen, „dass man hier keine gemeinsame politische Grundhaltung annehmen kann“. Es habe an Struktur und konspirativer Vorgehensweise gefehlt, eine Tötungsabsicht sei nicht beweisbar. Die Gruppe habe sich lediglich zu „Frustaktionen hochgeschaukelt“.