Parteiverbot? Petition für Verbot der Grünen schafft es vielleicht in den Bundestag: Wie es jetzt weitergeht
Mehr als 233.000 Personen haben bis zum 26. Januar eine Petition unterschrieben, die ein Verbot der Grünen-Partei fordert. Die Forderung schafft es vielleicht sogar in den Bundestag.
Berlin/Freiberg. - Parteiverbote sind 2024 in aller Munde. Nachdem sich neben AfD-Politikern auch andere rechte Kräfte in Potsdam zu einer "Remigrations"-Konferenz getroffen haben, wird von vielen Seiten ein Verbotsverfahren für die Alternative für Deutschland gefordert.
Eine seit Oktober 2023 laufende Petition für ein Verbot der Partei Bündnis 90/ Die Grünen hat mittlerweile mehr als 233.000 Unterstützer im Netz gefunden.
Petitionen von privaten Plattformen unabhängig vom Bundestag
Wie die Pressestelle des Bundestages mitteilte, sei die Petition aber "nicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, sondern über eine andere Plattform veröffentlicht und unterstützt worden." Beim Petitionsausschuss sei aktuell keine Petition anhängig, die ein Verbot der Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert. Private Petitionsplattform stünden in keinerlei Zusammenhang mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Des Weiteren verpflichte Artikel 17 des Grundgesetzes den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu "Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung der bei ihm eingereichten Petitionen". Diese Verpflichtung bestehe aber "unabhängig von der konkreten Unterstützerzahl der betreffenden Petition". Alle Petitionen würden diesbezüglich gleich sorgfältig geprüft.
In der Regel werde nur zusätzlich eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages durchgeführt, "wenn eine auf der Internetplattform des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlichte Petition von mindestens 50.000 Personen unterstützt wurde".
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Petitionsausschuss des Bundestages muss sich mit Grünen-Verbots-Petition beschäftigen
Ob jetzt die private Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wird, ist derzeit offen.
Gestartet hat die Kampagne Ralph Kahlert, laut Informationen auf auf dem Portal LinkedIn ein Geschäftsführer aus Freiberg in Sachsen. "Wir sind überzeugt, dass diese Partei den Interessen der Menschen in Deutschland und unserer Wirtschaft schwer schadet. Rasanter Geld-, Arbeitsplatz- und Wohlstandverlust bis hin zu unsicheren Renten und Gesundheits-, Steuer- und Sozialkassen werden die zeitnahe Folge sein", heißt es als Grund für den Start der Petition.
Die Partei ist auf jeden Fall für viele Bürger ein Aufregerthema. Besonders in den östlichen Bundesländern Deutschlands wird nach den Grünen seit Anfang 2024 oft im Netz gesucht. Dies belegen die Google-Anfragen in diesem Zeitraum.
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Petition für Grünen-Verbot wohl kaum erfolgreich
In der Kampagne wird wohl der allgemeine Frust gegenüber der amtierenden Ampel-Regierung manifestiert. Voraussetzungen für ein Parteiverbot in Deutschland sind neben der Verfassungswidrigkeit der Parteiziele auch die Gefahr für die demokratische Grundordnung.
Dies ist den Grünen jedoch laut Verfassungsschutz nicht nachzuweisen.
Denn: Lediglich die AfD wird in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet, bundesweit und im Bundesland Brandenburg immerhin als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Partei wehrt sich juristisch gegen die Einstufung.
Derweil hat eine weitere Petition, die sich gegen ein Verbot der AfD ausspricht, mit Stand 26. Januar rund 117.000 Unterstützer gefunden. Gestartet wurde die Kampagne jedoch von der AfD-nahen Zeitung "Junge-Freiheit". Nach Ablauf der Petition am 1. März soll diese mit den Namen aller Unterzeichner (ohne Adresse), die der Veröffentlichung zugestimmt haben, zusammen mit dem Aufruf an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien übergeben werden.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Variante des Textes hieß es, die Petition für das Verbot der Partei Bündnis 90/Die Grünen würde automatisch im Bundestag behandelt. Dies ist nicht der Fall.