Glücksspiel Glücksspiel: Bei Hartz IV ist der Wettschein tabu

Köln/MZ. - Lotto-Annahmestellen inNordrhein-Westfalen dürfen Personen, die alsHartz-IV-Bezieher erkennbar sind, keine Sportwettenmehr verkaufen. Dies hat das Landgericht Kölnin einer einstweiligen Verfügung bestimmt.Vorausgegangen war ein Antrag des privatenSportwettenanbieters Tipico. Das Unternehmenhat seinen Sitz in Malta, ist aber mit rund350 Wettbüros auch in Deutschland vertreten.
Tipico warf dem staatlichen Anbieter Westlottovor, er halte seine Pflichten aus dem Glücksspielstaatsvertragnicht ein und betreibe somit unlauteren Wettbewerb.In dem Staatsvertrag von 2007 werden die Wettanbieterverpflichtet bestimmte Kundenkreise zu sperren,wenn sie vom Personal erkannt oder von anderenPersonen gemeldet werden. Konkret geht esum Menschen, die "spielsuchtgefährdet oderüberschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungennicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren,die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommenoder Vermögen stehen".
Tipico hat nun dem Gericht rund knapp zehnVorfälle aus Annahmestellen von Westlottogeschildert, bei denen Personen Sportwettenabschließen konnten, obwohl sie für das Personalerkennbar zu dem gefährdeten Personenkreisgehörten. Konkret ging es in fünf Fällen umvermeintlich überschuldete Personen, in vierFällen, um Personen, die sich die Sportwetteerkennbar nicht leisten können. Außerdem meldeteTipico noch zwei Fälle, in denen Sportwettenan Minderjährige verkauft wurden und vierFälle mit der Beteiligung von bereits gesperrtenSpielern. Die Liste wurde mit Hilfe von Testkäufernerstellt.
Das Gericht erließ ohne mündliche Verhandlungeine einstweilige Verfügung gegen Westlotto.Danach wird Westlotto noch einmal ausdrücklichermahnt, an die im Staatsvertrag angesprochenenPersonenkreise keine Sportwetten zu verkaufen- andernfalls sind 250000 Euro Ordnungsgeldfällig.
Großen öffentlichen Wirbel verursachte derBeschluss, weil das Gericht auf Antrag vonTipico am Ende der Liste der zu sperrenderPersonen den Zusatz anfügte "insbesondereHartz-IV-Empfänger". Damit erweckten die Richterden Eindruck, dass Hartz-IV-Empfänger keineeinzige Sportwette abschließen können, weildies generell "in keinem Verhältnis zu ihremEinkommen oder Vermögen" stehe. In ganz NRWfragen sich jetzt die Betreiber von Lotto-Annahmestellen,wie sie mit dem Kölner Beschluss umgehen sollen."Man sieht es den Menschen doch nicht an,ob sie Hartz IV empfangen", sagte ein Betreiberin Düsseldorf.
Tipico ist die Diskussion ganz recht. "Dasieht man doch, wie absurd die so genanntenSchutzvorschriften im Glücksspielstaatsvertragsind", sagte Tipico-Anwalt Dieter Pawlik."Das Personal der Annahmestellen kann Zigarettenund die Bild-Zeitung verkaufen, ist aber völligüberfordert, wenn es spielsuchtgefährdetePersonen erkennen soll", so Pawlik. Natürlichwerde Tipico durch Testkäufer prüfen lassen,ob die Kölner Verfügung eingehalten werde.