Gesundheit und Versorgung Gesundheit und Versorgung: Rote Karte für Hausarztmodell der Barmer

Kassel/dpa. - «Das System mag seineVorteile haben, auch für die Versicherten. Eine sektorenübergreifendeZusammenarbeit verschiedener Fachbereiche sieht der Senat abernicht», hieß es in der Urteilsbegründung (Az: B 6 KA 27/07 R). Fürdie Versicherten wird sich nach Angaben der Barmer kaum etwas ändern,für Kassenärzte werden aber Rückzahlungen in Millionenhöhe fällig.
Seit dem Jahr 2000 können Krankenkassen ihren Patienten einHausarztmodell anbieten, bei dem die Versicherten auf die freieArztwahl verzichten und nur zu einem Arzt gehen, den sie selbstbestimmen können. Im Gegenzug wird ihnen zum Beispiel ein Teil derPraxisgebühr erlassen. Seit 2003 dürfen die Kassen dafür ihreBeiträge an die Kassenärztlichen Vereinigungen um bis zu ein Prozentkürzen, wenn es sich um eine integrierte Versorgung handelt.
Dabei muss es eine «sektorenübergreifende Zusammenarbeit» mehrerermedizinischer Bereiche geben. Für die Barmer war das mit derKoppelung von Ärzten und Apothekern gegeben. Die Kassenärzteargumentierten hingegen, die Medikamentenvergabe sei letztlich nurein Teil der ärztlichen Behandlungen und hatten damit auch in denbeiden Vorinstanzen Recht bekommen.
Die Barmer muss nun nach eigenen Angaben 40 bis 60 Millionen Euroan die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder nachzahlen. Dafürseien bereits Rückstellungen gebildet worden. Grundsätzlich solle dasHausarztmodell aber weiterlaufen, wenn auch in modifizierter Form.Das Urteil stelle das Hausarzt- und Hausapothekensystem nichtgrundsätzlich infrage, sagte Vizevorstand Birgit Fischer. Zwar dürfedas System nicht aus dem Topf für die integrierte Vorsorge gezahltwerden, es könne aber in seinen Grundzügen weiterlaufen. EventuelleKürzungen für die Vertragsärzte und -apotheker würden von der Kasseausgeglichen. Laut Barmer haben sich 2,3 der 7 Millionen Versichertenfür das System entschieden.
In zwei weiteren Fällen wiesen die Bundesrichter allerdings dieKlagen von Kassenärztlichen Vereinigungen gegen integrierteVersorgungen von Krankenkassen zurück. So könne man durchaus voneinem sektorenübergreifenden System sprechen, wenn etwa bei einerKniebehandlung Operation und Rehabilitation miteinander verknüpftwerden. Die Kürzung der Überweisungen an die Kassenärzte, es ging umSummen zwischen 6800 und 79 000 Euro, sei somit rechtens gewesen.