Gesetz zum Import von Stammzellen Gesetz zum Import von Stammzellen: Anhörung: Experten weiter uneins

Berlin/dpa. - 115 Abgeordnete von SPD, Union und Grünen hatten auf Basis desBundestagsbeschlusses von Ende Januar den Gesetzentwurf erarbeitet.Danach sollen nur Stammzellen oder Stammzelllinien nach Deutschlandeingeführt werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden.Dies soll verhindern, dass für die deutsche Stammzellforschung eigensEmbryonen getötet werden.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Stichtagsregelung. Daneben wirdauch kontrovers diskutiert, ob nur Stammzellen oder auchStammzelllinien eingeführt werden sollen. Die Mehrheit der Enquete-Kommission «Recht und Ethik der modernen Medizin» hat in einerStellungnahme dafür plädiert, nur fertige Stammzelllinien importierenzu lassen. Dies würde den Import stärker begrenzen.
Dagegen fordern Gentechnik-Befürworter, den Gesetzentwurf zulockern. Sie wollen statt des festen Stichtags 1. Januar 2002 einen«rotierenden Stichtag». Danach sollen Forscher Stammzellen aus demAusland einführen dürfen, wenn sie ein halbes Jahr vor dem Antraghergestellt wurden.
Unterdessen rief Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) zueiner breiten gesellschaftlichen Debatte über die ethischen undrechtlichen Grenzen der Gen- und Biotechnologie auf. «Die rechtlichenRahmenbedingungen müssen der rasch voranschreitendenwissenschaftlichen Entwicklung angepasst werden», sagte sie zumAuftakt einer zweitägigen Konferenz «Das Genetische Wissen und dieZukunft des Menschen» in Berlin.
Mit Blick auf das geplante Gentestgesetz bekräftigte Bulmahn, dassein Missbrauch dieser Tests verhindert werden müsse. «Niemand darf zueinem Test gezwungen werden, es darf keine Benachteiligungen geben,und das Recht auf Nichtwissen muss geschützt bleiben.» Bei derKonferenz wollen Experten neue Entwicklungen der Biomedizin sowieneue Therapiekonzepte vorstellen sowie Chancen und Risikendiskutieren.