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Fragen & Antworten Fragen & Antworten: Eltern müssen fürs Kindergeld Steuernummer angeben

Von Markus Sievers 12.11.2015, 14:28
Eine Familie
Eine Familie dpa Lizenz

Was ändert sich  zum Jahreswechsel genau?

Halle (Saale) - Die Familienkassen erhöhen die formalen Anforderungen. Sie wollen für das Kind und den Elternteil, der Kindergeld bezieht oder beantragt, die Steuer-Identifikationsnummer. Liegen den Familienkassen diese Angaben nicht vor, sind formal die Voraussetzungen zur Auszahlung von Kindergeld nicht erfüllt.

Drohen Eltern das Geld zu verlieren?

Nicht wirklich. Im Internet machen irreführende Panikmeldungen die Runde. Tatsächlich haben die Familienkassen in den meisten Fällen schon die benötigten Steuernummern. In den anderen Fällen werden die Eltern in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 angeschrieben und können die Daten nachreichen. Für alle mit berechtigtem Anspruch wird Kindergeld auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt, versichert die Bundesagentur für Arbeit.

 

Warum dann der Aufwand?

Der Gesetzgeber will den Missbrauch stoppen. So beantragen Ausländer aus anderen EU-Staaten, etwa aus Bulgarien oder Rumänien, doppelt Kindergeld. Sie reichten Anträge bei zwei Familienkassen ein. Ähnlich  betrügen Inländer, vor allem Angehörige des öffentlichen Dienstes. Der hat eine eigene Familienkasse. Also beantragt die  Mutter Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und der Vater bei der Familienkasse des öffentlichen Dienstes. Oder umgekehrt. Da jeder nur eine Steuer-Identifikationsnummer hat, erhofft sich die Regierung den Stopp dieses Missbrauchs.

 

Was ist die Steuer-Identifikationsnummer und wo bekomme ich sie her?

Das ist eine Nummer, die der Fiskus einmal für das ganze Leben verteilt. Sie ändert sich nie, egal ob jemand umzieht, heiratet, sich scheiden lässt usw. Meistens findet sie sich in den Aktenordnern im Keller oder auf dem Dachboden, auch die für die Kinder. Das Bundeszentralamt für Steuern hat sie jedem Bürger schriftlich mitgeteilt, auch den Eltern für ihre Babys. Wer sie nicht findet, kann das Bundeszentralamt um erneute Auskunft bitten. Am einfachsten geht das übers Internet: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html. Oder man schickt einen formlosen Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn. Mitteilen sollte man darin Name, Vorname, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), Geburtsdatum und Geburtsort. Die Antwort mit der Nummer kann allerdings bis zu drei Monate auf sich warten lassen.

Wo finde ich die zuständige Kinderkasse?

Sie gehören den Agenturen für Arbeit an. Bundesweit sind sie gebührenfrei  von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der Nummer 0800 4 5555 30 zu erreichen. (In Sachsen-Anhalt sind sie  schriftlich so zu erreichen: Familienkasse Dessau-Rosslau Seminarplatz 1 06846 Dessau-Rosslau; Familienkasse Halle Schopenhauerstr. 2 06114 Halle/Saale; Familienkasse Magdeburg Hohepfortestr. 37 39104 Magdeburg.)

Was passiert, wenn ich keine Steuer-Identifikationsnummer habe?

Dies  ist (von der deutschen Bürokratie) nicht vorgesehen. Jeder, der gemeldet ist, bekommt die Nummer. Ansonsten muss man das Bundeszentralamt für Steuern informieren. 

Wo finde ich einen Überblick über die Regelungen zum Kindergeld?

Wichtige Informationen hat die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Homepage zusammen gestellt: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/index.htm. Dort erfahren die Bürger auch, dass im Januar das Kindergeld um zwei Euro steigt.