Beschlüsse zu Doppelpass und Impfpflicht FDP unter Christian Lindner will keine Klientelpartei mehr sein - Beschlüsse zu Doppelpass Impfpflicht und Medikamenten-Versandhandel

Es sind die Anträge A 301 und A 302, an denen sich am Wochenende auf dem Bundesparteitag der Liberalen exemplarisch zeigt, ob die FDP noch die alte Klientelpartei für Hoteliers, Apotheker, Ärzte und Anwälte ist – oder doch die von Parteichef Christian Lindner ausgerufene runderneuerte Partei, die für breitere Wählerschichten der Mitte wählbar sein soll.
Den Antrag, der für die alte FDP steht, hatte immerhin der einflussreiche Landesverband Baden-Württemberg eingebracht. Darin wird gefordert, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten zunächst wieder zu verbieten, um die klassischen Vor-Ort-Apotheken zu schützen. Der Gegenantrag lehnt dies ab.
Streit über Medikamentenhandel wird zur Grundsatzfrage
Parteichef Lindner hatte rechtzeitig erkannt, dass der auch in der großen Koalition ausgetragene Streit über ein Versandhandelsverbot für die FDP Sprengstoff birgt. Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Herbst ausländischen Versandapotheken erlaubt, in Deutschland Rabatte zu geben. Mit einer massiven Kampagne brachte die gut organisierte Apothekerschaft die Union dazu, ein Verbot des Versandhandels auf den Weg zu bringen – doch die SPD blockiert inzwischen das Vorhaben.
Lindner legte sich schon früh fest: Keine Verbote, „die uns in das letzte Jahrhundert katapultieren.“ Man sei politisch tot, wenn man sich jetzt wieder mit den Apothekern verbünde und Klientelpolitik betreibe, hieß es in der Parteiführung. Die Apotheker schäumten und drohten mit Liebesentzug.
Das wirkte bei dem einen oder anderen FDP-Mitglied, wie der Antrag aus Baden-Württemberg zeigt. Die Parteispitze blieb allerdings bei ihrer Position, war sich aber über die Haltung der Delegierten offenbar nicht sicher.
Schon zu Beginn des Parteitags warnte Vize-Parteichef Wolfgang Kubicki seine Parteifreunde, sich nicht verunsichern zu lassen. Und Parteichef Lindner warb für die Wahlfreiheit der Kunden: Taxi oder Uber, Versandhandel oder Apotheke vor Ort.
Am Ende setzten sich die Verbotsgegner und damit die Parteiführung durch.
Lindner kann sich beim Thema Bildungspolitik nicht durchsetzen
Einen Dämpfer erlitt Parteichef Lindner hingegen beim Thema Bildung. Lindner ist Anhänger davon, die alleinige Zuständigkeit der Länder in der Bildungspolitik zu beenden und dem Bund mehr Einfluss zu geben. Dazu muss nach seiner Ansicht das gesetzliche Kooperationsverbot aufgehoben werden, damit der Bund zum Beispiel auch die Sanierung von Schulen fördern kann.
„Ein Traum wird wahr: Ein Bundesparteitag der FDP applaudiert, wenn der Vorsitzende die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsföderalismus fordert“, hatte er am Freitag vor den Delegierten gesagt. Mehrere Anträge, die konkret das Ende des Verbots forderten, scheiterten allerdings später. Damit bleibt es im Wahlprogramm bei einer eher allgemeinen Forderung nach einer Reform der Bildungsfinanzierung.
Doppelpass-Streit entschärft
Früh entschärft wurde ein sich anbahnender Streit über die Rechte von Doppelpass-Inhabern. Lindner und Generalsekretärin Nicola Beer wollten eigentlich deren Recht einschränken: Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sollte sich danach entscheiden müssen, in welchem Land sie an einer Wahl teilnehmen.
Das stieß auf Kritik in der Partei und teils wütende Gegenreden auf dem Parteitag. Daraufhin ließ die Parteiführung diese Forderung fallen.
Beschlossen wurde schließlich,dass eine Doppel-Staatsbürgerschaft maximal bis zu den Enkeln der ursprünglichen Einwanderer bestehen darf. Die folgende Generation muss sich also für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Diese Regelung gilt bereits für deutsche Auswanderer.
FDP will Impfpflicht für Kinder
Mit knapper Mehrheit setzte sich ein Antrag die jungen Liberalen durch, der für das Selbstverständnis der FDP als freiheitliche Partei durchaus ungewöhnlich ist: Für Kinder unter 14 Jahre soll künftig eine Impfpflicht bestehen.
Durch Impfmüdigkeit und unwissenschaftliche Vorurteile gefährdeten immer mehr Bürger fahrlässig die Gesundheit ihrer, aber auch anderer Kinder, heißt es zur Begründung. Das könne man nicht weiter hinnehmen. „Auch das Erziehungsrecht kennt Grenzen, wenn es zulasten des Wohlergehens und der Gesundheit des Kindes geht.“