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Fakten zum Streit Fakten zum Streit: Drohen Schulz Probleme wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft?

Von Tobias Peter 23.03.2017, 17:20
Martin Schulz
Martin Schulz dpa

Berlin - Drohen dem SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz Probleme wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft, die ihm zu seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident in Brüssel gemacht werden? Die wichtigsten Fakten in dem Streit:

Was genau hat der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments entschieden?

Der Ausschuss erteilte für das Haushaltsjahr 2015 in einigen Punkten eine Rüge für die Personalpolitik von Martin Schulz in seiner Zeit als Parlamentspräsident. Die Mitglieder des Ausschusses kritisieren Beförderungsbeschlüsse des Präsidenten und einen aus ihrer Sicht fragwürdigen Umgang mit Steuergeld.

Worum geht es bei letzterem Vorwurf konkret?

Schulz habe im EU-Parlament Vetternwirtschaft betrieben, wirft ihm die Ausschussvorsitzende Ingeborg Gräßle (CDU) vor. Der Ausschuss verlangt „die Klärung jeder Dauerdienstreise und eine Offenlegung der Gründe und Kosten“ – eine Anspielung auf den Fall Markus Engels. Der enge Berater von Schulz war mit Dienstort Brüssel angestellt, hat aber – wie der „Spiegel“ mit Unterlagen aus 2012 untermauerte – große Teile des Jahres in Berlin gearbeitet.

War das unrechtmäßig?

Die Parlamentsverwaltung sieht keinerlei Hinweise, dass Engels zu Unrecht Zahlungen oder Leistungen erhielt. In der SPD-Zentrale in Berlin erklärt man zudem, der ins Visier der Kritik genommene Mitarbeiter von Schulz habe „eine Lebenszeitverbeamtung bei der EU aufgekündigt für einen zeitlich befristeten Vertrag in diesem Haus“. Günstiger wäre für den Steuerzahler eine Einstellung von Engels am Dienstort Berlin gewesen.

Und was ist mit dem Vorwurf, es sei bei Beförderungen nicht immer mit rechten Dingen zugegangen?

Schulz hat im Oktober 2015 Beförderungsbeschlüsse unterschrieben, die die Parlamentsverwaltung stoppte. Diese teilte allerdings mit, sie gehe davon aus, dass Schulz davon überzeugt gewesen sei, dass diese den Regeln entsprächen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Europäische Parlament wird sich mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses auseinandersetzen. Beim Europäischen Amt für Korruptionsbekämpfung gehen Experten der Frage nach, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt ist. Ob es dazu kommt, ist aber zweifelhaft.