Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Clooney-Gattin Amal gegen Leugnung von Völkermord

Straßburg - Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Anwältin und Gattin von Hollywood-Star George Clooney, Amal (36), für das Recht plädiert, die massenhafte Tötung von zehntausenden Armeniern 1915 als Völkermord zu bezeichnen. Es ging am Mittwoch in Straßburg um die Klage des türkischen Politikers Dogu Perincek über Verletzung seiner Meinungsfreiheit. Ein Schweizer Gericht hatte ihn 2007 wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern verurteilt, weil er bei Vorträgen in der Schweiz den Vorwurf des Völkermords eine „internationale Lüge“ genannt hatte.
Clooney sagte, es sei Ziel der Machthaber im Osmanischen Reich ab 1915 gewesen, „die armenische Bevölkerung vollständig auszulöschen“. Das Medieninteresse an Clooneys Auftritt als Beraterin der armenischen Regierung war gewaltig. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Türken und Armenier.
Ein endgültiges Urteil der großen Kammer des EGMR mit 17 Richtern wird frühestens in einigen Monaten erwartet. (dpa)