EU-Gurkenverordnung EU-Gurkenverordnung: Vor 25 Jahren regelte Brüssel die "maximale Krümmung"

Brüssel/afp - Es waren diese Worte, die vor 25 Jahren die EU-Verordnung 1677/88 so bekannt und gleichzeitig so verlacht werden ließen, wie vielleicht keine andere Regelung aus Brüssel: Eine Gurke der besten Güteklasse muss „gut geformt und praktisch gerade sein“ und darf eine „maximale Krümmung“ von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter aufweisen. Die berühmt-berüchtigte Gurkenverordnung war geboren, sie wurde zum Symbol für einen Regelungswahn der EU. Doch obwohl sie 2009 wieder aufgehoben wurde, wird sie auch heute noch befolgt.
„Die Gurken-Verordnung hat sich tief in das kollektive Bewusstsein eingegraben als Beispiel für eine Überregulierung durch die EU“, sagt Martin Häusling, Europaabgeordneter der Grünen. „Ich werde bei Wahlkampfveranstaltungen immer wieder darauf angesprochen.“ Der selbst auch als Landwirt arbeitende Häusling nennt die Gurkenverordnung „beispielhaft“ für eine EU-Bestimmung, „die gut gemeint, aber schlecht gemacht war“, weil die Vorgaben für das Aussehen des grünen Gemüses „überzogen“ waren.
Die Verordnung wurde in der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 16. Juni 1988 auf den Seiten 21 bis 25 veröffentlicht. Darin wurden ähnlich wie für andere Obst- und Gemüsesorten Qualitätsnormen für Salatgurken festgelegt: Sie müssten etwa von „frischem Aussehen“ sein sowie in der ersten Qualitätsklasse frei von „Formfehlern“ - und eben nicht zu sehr gekrümmt. Das war einerseits eine gute Nachricht für Spediteure und Supermärkte, denn so passten die Gurken problemlos und platzsparend in Kisten, und andererseits ein gefundenes Fressen für EU-Gegner und Kabarettisten.
Möglicherweise ist es also die Mitschuld der Gurkenverordnung, dass der EU immer wieder wilde Regelungsgelüste zugetraut werden. „Die EU verbietet Kindern NICHT das Aufblasen von Luftballons“, stellte die EU-Kommission einmal klar. Und erst vor wenigen Wochen gab sie eine Mitteilung mit dem Titel „EU sperrt keine Sprungtürme in Schwimmbädern“ heraus: Nicht nach Norden ausgerichtete Sprungtürme sollen wegen einer drohenden Blendung der Badegäste durch die Sonne verboten werden? „Totaler Quatsch“, stöhnte die EU-Kommission.
Allerdings schaffen es die Beamten in Brüssel bei allen Missverständnissen auch selbst immer wieder, dass ihre Ideen Kopfschütteln hervorrufen. Kürzlich wollte die EU-Kommission offene Olivenöl-Kännchen auf Europas Restauranttischen verbieten, um die Qualität des Produkts zu sichern. Erst angesichts massiver Kritik und beißenden Spotts zog sie die einer Zeitung zufolge „vielleicht schrägste Entscheidung seit der legendären Gurkenkrümmungsverordnung“ wieder zurück.
Dabei gehört zu der Wahrheit um die vor vier Jahren wieder aufgehobene Gurkenverordnung auch, dass sie besser war als ihr Ruf. „Nach der Abschaffung haben die Bauernorganisationen dann protestiert und einheitliche Maßstäbe gefordert“, erinnert der Grünen-Politiker Häusling. Zudem hatten die Produzenten es durch Züchtung inzwischen geschafft, ihre Gurken immer gerader wachsen zu lassen.
“Aus Sicht des Handels und der Erzeuger haben internationale Normen für die Form von Gurken Sinn, da man sich im Geschäftsverkehr sicher sein kann, welche Ware geliefert wird“, ergänzt Christian Böttcher, Sprecher des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels. „Es gibt aber auch eine gewisse Erwartung der Verbraucher.“
Daher bestehen die Vorgaben der EU für die Krümmung von Gurken auf Drängen der Supermarktketten und unter Berufung auf eine schon vorher bestehende UN-Empfehlung in der Praxis fort. „Die Situation ist genau wie vorher“, betont Andreas Brinker von der Gartenbauzentrale Papenburg, die ihre Gurken in ganz Deutschland verkauft. „Auch wir Gärtner sind froh, dass alles beim Alten geblieben ist. Zwölf gerade Gurken passen optimal in einen Karton.“ Und was passiert mit den krummen Gewächsen? „Die werden zu Zaziki verarbeitet.“