Erfolg für Hoteliers Erfolg für Hoteliers: Kommentar zum gekippten Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt

Halle (Saale) - Das Urteil des Oberlandesgerichts ist gegen den Trend: Wegen steigender Infektionszahlen wird in Deutschland über einen zweiten Lockdown diskutiert, doch die Naumburger Richter kippen das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt. Künftig dürfen auch Gäste aus Risikogebieten wieder in Hotels und Ferienwohnungen in Sachsen-Anhalt übernachten. Doch für diese Entscheidung gibt es gute Gründe.
In den meisten anderen Bundesländern wurde das Reiseverbot erst gar nicht eingeführt oder ist bereits gekippt worden. Die Begründung dafür führte nun auch das Oberlandesgericht an: Die Hotels sind aufgrund ihrer Hygienekonzepte kein Hotspot für Virus-Übertragungen. Ein Beherbergungsverbot sehen die Richter daher als unverhältnismäßig an.
Für die Landesregierung ist das Urteil eine Schlappe. Sie zeigte sich gegenüber den Argumenten der Hoteliers hartleibig und wollte das Thema aussitzen. Das ist gescheitert. Ihr Ansatz war falsch: Die Pandemie kann nicht in den Hotels in Sachsen-Anhalt gestoppt werden, sondern nur in den Gebieten mit vielen Infektionen. Wenn wie derzeit im Berchtesgadener Land die Corona-Ampel auf dunkelrot steht, dann ist es die Pflicht der bayrischen Behörden durch einen regionalen Lockdown Reisen der dort lebenden Bürger zu unterbinden.
In den nächsten Wochen werden - nach Lage der Dinge - die Infektionszahlen in ganz Deutschland weiter steigen. Es gilt daher, Kontakte zu begrenzen, dazu gehört auch Reisen auf das Nötigste zu beschränken. Das müssen auch die Hoteliers akzeptieren. Doch da die Zahl der Risikogebiete deutlich zunimmt, sollte es kein generelles Beherbergungsverbot geben. Das käme einem Berufsverbot für Hoteliers gleich.
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