Deutsche Geschichte Deutsche Geschichte: Nazis verboten alle Parteien bis auf die NSDAP

Karlsruhe/ddp. - Die Nazis verboten alle Parteien inDeutschland bis auf die NSDAP, die Nationalsozialistische DeutscheArbeiterpartei. Noch am selben Tag wurde das «Gesetz gegen dieNeubildung von Parteien» verkündet, mit dem Reichskanzler AdolfHitler nur fünfeinhalb Monate nach der Machtergreifung seinediktatorische Terrorherrschaft festigte.
Im heutigen Rechtsstaat erscheint es dagegen als ungemeinschwierig, die geistigen Nachfolger der NSDAP zu verbieten. Und dies,obwohl insbesondere führende SPD-Politiker ein Verbot derNationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vehement fordern.
Erst Ende Juni verlangte SPD-Chef Kurt Beck einen neuen Anlauf fürein NPD-Verbotsverfahren. Es sei ein Skandal, wenn «Braune» durch dasBrandenburger Tor laufen könnten. Die Rechtsextremisten müssten zwardurch weit mehr als ein Parteiverbot bekämpft werden. Aber den«Braunen» mit Steuergeldern die Basis zu bereiten, die Freiheit zubekämpfen, dies müsse ein Ende haben.
Doch was politisch leicht zu fordern ist, ist rechtlich höchstschwierig. Denn die V-Mann-Problematik, derentwegen im Jahr 2003 dasNPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht platzte, istimmer noch nicht gelöst. Der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse -der damals als Sachverständiger vorgesehen war - weist darauf hin,dass vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren «sämtliche V-Leute desVerfassungsschutzes aus der NPD herausgenommen werden» müssten. Dannmüsste neues, nicht von V-Leuten beeinflusstes Material, gegen dieNPD gesammelt werden. Die Folge: Erst in zwei oder drei Jahren könntees überhaupt zu einem neuen Verbotsverfahren kommen.
Dagegen hält Jesse es durchaus für rechtlich möglich, der NPD eineaggressiv-kämpferische Grundhaltung gegen die Demokratienachzuweisen. Diese Vorgabe hatte das Bundesverfassungsgericht beiseinem Verbot der «Kommunistischen Partei Deutschlands» (KPD) imJahre 1956 selbst aufgestellt. Für ein Parteienverbot genüge diebloße Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht,hieß es damals. Hinzukommen müsse eine dagegen gerichtete «aktivkämpferische, aggressive Haltung«. Einzelne Taten oder Reden vonMitgliedern reichen für ein mögliches NPD-Verbot also nicht aus. DerPartei selbst muss ein gezieltes, gemeinsames Agieren mitrechtsextremistischen Gewalttätern nachgewiesen werden.
Unmöglich erscheint dies nicht. So stellte »Der Spiegel« unlängstdie Behauptung auf, dass die NPD sich zwar um ein biederes Imagebemühe, aber in Wahrheit »von Neonazi-Schlägern durchsetzt« sei. Die»enge Beziehung zwischen NPD-Politik und rechter Gewalt« habe etwa inder Region um das sächsische Mittweida Tradition und sei »offenbarauch gegen Verbotsverfahren resistent«. Dies notierte das Magazin mitBlick auf den Dresdner Prozess um die inzwischen verbotenerechtsextreme Kameradschaft «Sturm 34», bei dem das Urteilvoraussichtlich am 18. August gesprochen werden soll.
Wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung,Landfriedensbruchs und Volksverhetzung müssen sich insgesamt fünfmutmaßliche «Sturm 34»-Mitglieder vor Gericht verantworten. Dazugehört bezeichnenderweise auch ein früherer Informant desStaatsschutzes. Auf der Anklagebank sitzt aber auch Tom W., dermutmaßliche Rädelsführer der Gruppierung. Er war laut «Spiegel» bis2007 Mitglied der NPD.