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Pressekonferenz Das sind die neuen bundesweiten Corona-Maßnahmen

In einer Konferenz von Bund und Länder wurden die neuen Corona-Maßnahmen beschlossen. Die neuen Regeln sollen nun bundesweit gelten. 

Aktualisiert: 03.12.2021, 09:37
Hendrick Wüst (CDU,l-r), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Olaf Scholz (SPD), SPD-Kanzlerkandidat und Bundesminister der Finanzen, und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Scholz und Merkel zur Corona Pandemie im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz.
Hendrick Wüst (CDU,l-r), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Olaf Scholz (SPD), SPD-Kanzlerkandidat und Bundesminister der Finanzen, und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Scholz und Merkel zur Corona Pandemie im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz. Foto: dpa

Berlin/dpa/DUR - Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle zeichnen sich schärfere bundesweite Schutzvorgaben und weitere Beschränkungen für Ungeimpfte ab.

Eine Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) beriet am Donnerstagvormittag unter anderem über deutliche Einschränkungen für Sport- und andere Großveranstaltungen.

Kein Feuerwerk an Silvester

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen. Für betroffene Unternehmen ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.

Bundesweite Maskenpflicht an Schulen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in den Schulen generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist.

Einschränkungen für Veranstaltungen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Darüber hinaus könne jeder Verein selbst entscheiden, dass der Publikumsverkehr eingeschränkt wird oder Spiele grundsätzlich ohne Zuschauer stattfinden.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G-Regelung

Auf nicht gegen das Coronavirus Geimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, heißt es in einem Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Ebenfalls gilt bundesweit 2G für den Einzelhandel. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden. Auch in Läden - mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel - kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der Regel kontrollieren.

In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Zahnärzte und Apotheker dürfen Impfungen vornehmen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten. Dazu soll es später auch eine gesetzliche Regelung geben.

Clubs und Diskotheken schließen bei hohen Infektionszahlen

Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Bund will Impfpflicht auf den Weg bringen

Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.